Für die Schätzung werden folgende Werte festgelegt:
- Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
- Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
- Verkehrswert (mittlerer Handelswert der Liegenschaft) ist zudem Steuerwert
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken werden zudem festgelegt:
- Ertragswert (Kapital, welches zu einem mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
- Belastungsgrenze BGBB (für Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen)
Ein Neubau oder eine bauliche Wertvermehrung muss unverzüglich nach der Vollendung schriftlich beim Grundbuchamt zur Schätzung angemeldet werden (Baukostenabrechnung und kubische Berechnung beilegen). Geschieht dies nicht, kann das Grundbuchamt die Schätzung anordnen.
Kontakt
Claudia Rusch
Sachbearbeiterin (Teilzeit)
Sachbearbeiterin (Teilzeit)
Iris Schneider
Sachbearbeiterin (Teilzeit)
Sachbearbeiterin (Teilzeit)