Weiter sind ab Montag, 19. Oktober 2020, im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Der Bundesrat hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Darin ist neu auch die Empfehlung zum Homeoffice verankert.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter nachfolgendem Link: www.bag.admin.ch neues Fenster.
Vielen Dank, dass Sie sich und Ihre Mitmenschen schützen.
