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Denkmalpflege

30. März 2020, 19:19 Uhr | Bereich Denkmalpflege

Turmuhr Linsebühl-Kirche – Restaurierung und Wiederinbetriebnahme

Man sieht es der Zeit nicht an, dass ein städtisches Uhrwerk den Takt im Turm der evangelischen Linsebühl-Kirche bestimmt. Diese wohl seltene Konstellation ist auf einen alten Ausscheidungs- und Abkurungs-Vertrag zwischen den evangelischen Kirchgenossen und der Ortsbürgergemeinde St.Gallen zurückzuführen, worin nach der Verselbständigung der evangelischen Kirchgemeinde das Kirchengut aufgeteilt wurde.

Uhrwerk der restaurierten mechanischen Turmuhr von 1896

Während die Gebäude an die Kirchgemeinde abgetreten wurden, verblieben damals die Turmuhren zu St.Laurenzen, St.Mangen, St.Leonhard und im Linsebühl im Eigentum der Ortsbürgergemeinde. 1892 trat sie diese dann an die Politische Gemeinde St.Gallen ab. Das Eigentumsrecht gilt bis heute. Damit ist nicht nur die Pflicht verbunden, für eine exakte Uhrzeit in St.Gallen zu sorgen, sondern auch den entsprechenden Unterhalt zu gewährleisten.

Verschiedene Ausfälle und technische Pannen in letzter Zeit machten nun eine Revision der Turmuhr in der Linsebühl-Kirche erforderlich. Es handelte sich dabei aber nicht um das nun restaurierte Uhrwerk, sondern um eine in den 1960er-Jahren eingebaute elektrische Turmuhrsteuerung. Vermutlich war es damals der Zukunftsglaube in die neue Technik, welcher die Stadt bewog, das alte mechanische Uhrwerk von 1896 zu ersetzen. Wie Abklärungen im Vorfeld der Restaurierung nun ergaben, befand sich das von der bekannten Turmuhrenfabrik Mäder erstellte mechanische Werk noch in einem einwandfreien Zustand. Demgegenüber hätte das elektrisch betriebene Werk wegen nicht mehr erhältlichen Relais ersetzt werden müssen. Der gute Erhaltungszustand des mechanischen Uhrwerks, kaum relevante Mehrkosten gegenüber einem Ersatz und ein wieder erstarktes Vertrauen in die alte Technik führten schliesslich zum Entschluss, das originale Uhrwerk zu restaurieren und wieder in Betrieb zu setzen.

 
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