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20. März 2020, 16:17 Uhr | Bereich Home News

«Miteinander und Füreinander» im Umgang mit dem Coronavirus

Wir möchten, dass Sie gesund bleiben. Die einschneidenden Massnahmen des Bundes zielen darauf ab, die Ausbreitung des Virus zu verzögern, gefährdete Personen zu schützen und dem Gesundheitssystem zu ermöglichen, die schweren Fälle zu versorgen.

Besonders gefährdete Personen sollen alle Orte meiden, wo sich viele Menschen aufhalten und wo der nötige Abstand nicht gewahrt werden kann. Das bedeutet:

  • Bleiben Sie wenn möglich zu Hause.
  • Gehen Sie wenn möglich nicht mehr einkaufen.

Weiterhin möglich ist ein Spaziergang draussen in der Natur. Achten Sie aber auch dann darauf, den nötigen Abstand zu wahren.

Damit wir die Einschränkungen in den nächsten Wochen meistern können, braucht es jetzt das Mitwirken aller.

Benötigen Sie Unterstützung?

Primär gilt die Nachbarschaftshilfe. Sprechen Sie sich mit Familie, Freunden und Nachbarn ab. Falls Sie aus Ihrem Umfeld keine Hilfe erwarten können und auf Unterstützung – zum Beispiel zum Einkaufen – angewiesen sind, melden Sie sich.

Möchten Sie helfen?

Melden Sie sich auch, falls Sie Zeit haben z.B. für gefährdete Personen Einkäufe zu erledigen.

Ihre Meldungen nimmt die Zentrale des Regionalen Bevölkerungsschutzes unter 071 272 23 07 oder kpzso@stadt.sg.ch entgegen.

Ziel ist es, eine unkomplizierte, direkte Nachbarschaftshilfe zu organisieren. Danke für Ihre Solidarität.

 
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10 Kommentare
  • Easwaralingam Tharmalingam 27. März 2020 16:04
    Ich möchte helfen für gefährdete Personen Einkäufe erledigen (Coronavirus)
  • Stadt St.Gallen 30. März 2020 09:22
    Vielen Dank für Ihre Bereitschaft. Am besten melden Sie sich bei der Hotline des Regionalen Führungsstabs, dieser koordiniert die Hilfsangebote und Anfragen für die Gemeinden. Telefon: 071 272 23 07 oder per E-Mail: kpzso@stadt.sg.ch
  • Fragezeichen 2 22. März 2020 11:52
    Ich finde es lobenswert, dass sich unser Stadtpräsident so fürsorglich um die gefährdete Bevölkerung sorgt. Was ist aber mit den städtischen Arbeitnehmern? Ist deren Gesundheit nicht schützenswert? Ist die Stadt deshalb der Meinung, „Normalbetrieb“ anzuordnen? Und dies notabene, während so ziemlich auf der ganzen Welt, inkl. der Schweiz, Notstand herrscht! In anderen Städten/Kantone ist es selbstverständlich, dass Kundenkontakte per sofort unterbunden werden, Schalter per sofort geschlossen werden und Mitarbeitende ins Home Office beordert werden. Dringende Anliegen können selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail bearbeitet werden, alles andere ist schlicht verantwortungslos. Einerseits zum Schutze der EIGENEN Mitarbeiter, andererseits um die Ansteckungskette zu unterbrechen bzw. abzuflachen. Die Stadt St. Gallen ist als sogenannter „moderner“ Arbeitgeber nicht in der Lage, Home Office für sämtliche Mitarbeiter (da wo möglich, also für „Bürogummis“) zu installieren - im Jahr 2020! Die Stadt verkennt nämlich unter anderem auch, dass auch „junge” Menschen sich mit dem Virus anstecken können mit einem anschliessend schweren Verlauf. Deswegen wiederhole ich nochmals, wie WICHTIG und NÖTIG es ist, sämtliche Möglichkeiten, sich oder andere anzustecken, zu reduzieren. Und zwar SOFORT!
  • Stadt St.Gallen 22. März 2020 17:20
    Bei der Stadtverwaltung steht die Gesundheit und der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zentrum. Da die Stadt als Arbeitgeberin über keine Gesundheitsdaten von Mitarbeitenden verfügt, sind alle Mitarbeitenden mit Vorerkrankungen aufgefordert, mit ihren Vorgesetzten Kontakt aufzunehmen. Gemäss Weisung des Bundesrats vom 16. März 2020 erledigen besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre arbeitsvertraglichen Pflichten von zu Hause aus. Ist dies nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Vorerkrankung ist je nach Arbeitsbereich Home-Office möglich und auch bereits umgesetzt. Im städtischen Intranet sind weitere Informationen zu den aktuellen personalrechtlichen Regelungen zu finden. Für Fragen steht der direkte Vorgesetzte zur Verfügung. Bei Unstimmigkeiten bitten wir Mitarbeitende, sich an die städtischen Personaldienste zu wenden.

    Zum Betrieb der städtischen Verwaltung: Der Bundesrat hat bei der Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» vom 16. März 2020 festgehalten, dass öffentliche Verwaltungen zur Grundversorgung gehören und dementsprechend geöffnet bleiben. Der aktuelle Betrieb entspricht keinem «Normalbetrieb». Die Mitarbeitenden in direktem Kundenkontakt werden durch verschiedene Massnahmen, wie z.B. Plexiglasscheiben und Abstandsmarkierungen geschützt. Bezüglich der Publikumsdienste werden die Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, dass zahlreiche Dienstleistungen online erledigt werden können. Die verschiedenen Dienststellen sind via Telefon und E-Mail erreichbar. In besonderen Fällen soll ein Termin vereinbart werden. Bei einem persönlichen Erscheinen, das für gewisse Dienstleistungen zwingend ist, sind die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz ihrer Umgebung strikt an die Verhaltens- und Hygienemassnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu halten und auch im Wartebereich einen Abstand von zwei Metern einzuhalten. Die Dienststellen können nach betrieblicher Notwendigkeit die Schalteröffnungszeiten einschränken, was teilweise bereits erfolgt ist und noch weiter zu erwarten ist.
  • janosch külling 22. März 2020 10:15
    Lieber Stadtpresident, sehen sie auch das nun Geistige Werte die Menschen friedlich macht? (auch aber Häusliche Gewalt ansteigt, weil viele verlernt haben zu hause zu leben und sich die ganze Zeit irgendwo aufgehalten haben...) Es ist wichtig den Menschen Grundlagen zu geben wo Geistige Werte gefördert werden, Sie könne sich für diese Grundlagen einsetzen, ich denke die Welt hat eine gewisse Radikalität nötig, seien Sie Mutig!
  • Fragezeichen 22. März 2020 10:10
    Inwiefern passt diese Aussendarstellung ("Schützen Sie sich, wir helfen mit") mit dem Beschluss des Stadtrates, trotz Pandemie, Notstand und Krise den "Normalbetrieb" in der Stadtverwaltung aufrechtzuerhalten, zusammen? In umliegenden Ländern wird alles nicht Lebensnotwendige geschlossen, um die Ansteckungskurve abzuflachen. Auch in der Schweiz schliessen andere Gemeinden die Schalterzeiten oder reduzieren diese erheblich. In der Privatwirtschaft ist Home-Office wo umsetzbar seit Wochen Standard, während die Stadt diesbezüglich fahrlässig hinterherhinkt. Es braucht jetzt JEDE Massnahme, um die Kapazitäten der Spitäler zu schonen.
  • Stadt St.Gallen 22. März 2020 17:21
    Bei der Stadtverwaltung steht die Gesundheit und der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zentrum. Da die Stadt als Arbeitgeberin über keine Gesundheitsdaten von Mitarbeitenden verfügt, sind alle Mitarbeitenden mit Vorerkrankungen aufgefordert, mit ihren Vorgesetzten Kontakt aufzunehmen. Gemäss Weisung des Bundesrats vom 16. März 2020 erledigen besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre arbeitsvertraglichen Pflichten von zu Hause aus. Ist dies nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Vorerkrankung ist je nach Arbeitsbereich Home-Office möglich und auch bereits umgesetzt. Im städtischen Intranet sind weitere Informationen zu den aktuellen personalrechtlichen Regelungen zu finden. Für Fragen steht der direkte Vorgesetzte zur Verfügung. Bei Unstimmigkeiten bitten wir Mitarbeitende, sich an die städtischen Personaldienste zu wenden.

    Zum Betrieb der städtischen Verwaltung: Der Bundesrat hat bei der Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» vom 16. März 2020 festgehalten, dass öffentliche Verwaltungen zur Grundversorgung gehören und dementsprechend geöffnet bleiben. Der aktuelle Betrieb entspricht keinem «Normalbetrieb». Die Mitarbeitenden in direktem Kundenkontakt werden durch verschiedene Massnahmen, wie z.B. Plexiglasscheiben und Abstandsmarkierungen geschützt. Bezüglich der Publikumsdienste werden die Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, dass zahlreiche Dienstleistungen online erledigt werden können. Die verschiedenen Dienststellen sind via Telefon und E-Mail erreichbar. In besonderen Fällen soll ein Termin vereinbart werden. Bei einem persönlichen Erscheinen, das für gewisse Dienstleistungen zwingend ist, sind die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz ihrer Umgebung strikt an die Verhaltens- und Hygienemassnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu halten und auch im Wartebereich einen Abstand von zwei Metern einzuhalten. Die Dienststellen können nach betrieblicher Notwendigkeit die Schalteröffnungszeiten einschränken, was teilweise bereits erfolgt ist und noch weiter zu erwarten ist.
  • Urs Weishaupt 21. März 2020 18:40
    Sind die Wortabstände bewusst an einigen Orten weggelassen worden, Um die Dringlichkeit des Anliegens zu unterstreichen?
    „... den nötigenAbstand zu wahren“
  • Stadt St.Gallen 21. März 2020 20:00
    Danke für Ihren Hinweis, die Abstände sind korrigiert.
  • Andreas Hobi 21. März 2020 17:04
    Wir schaffen das mit gegenseitiger Unterstützung!