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23. April 2026, 10:00 Uhr | Bereich Home News

Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission (GPK): Kompetenzüberschreitung des Stadtrates festgestellt

Waaghaus

Im Jahr 2013 stimmte die St.Galler Stimmbevölkerung über die Verselbständigung der damaligen Versicherungskasse der Stadt St.Gallen ab. Diese war ein Teil der Stadtverwaltung. Mit dem Ja des Stimmvolks wurde aus ihr eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Die Versicherungskasse musste hierfür ausfinanziert werden. Die Stimmberechtigten sprachen dafür einen Kredit in der Höhe von 189 Mio. Franken, von denen schlussendlich 133 Mio. Franken beansprucht wurden.

Die Ausfinanzierung erfolgte so: Die Stadt St.Gallen leistete der Pensionskasse eine Einlage in eine sogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht. In der Botschaft des Stadtrats hiess es dazu: Gemäss Bundesrecht entfalle der Verwendungsverzicht, wenn der Deckungsgrad der Pensionskasse auch ohne diese Reserve während drei aufeinanderfolgenden Jahren 100 Prozent überschreite. Die Reserve von 133 Mio. Franken könne dann von der Stadt St.Gallen zum Beispiel für die Verrechnung mit den von ihr zu leistenden Arbeitgeberbeiträgen verwendet werden. Die Arbeitgeberbeiträge belaufen sich derzeit auf rund 18,5 Mio. Franken pro Jahr.

Der Stadtrat hat am 27. Dezember 2022 mit der Pensionskasse eine zusätzliche Vereinbarung über den Verwendungszweck der Arbeitgeberbeitragsreserve abgeschlossen. Mit der neuen Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass die 133 Mio. Franken auch nach Wegfall des ursprünglichen Verwendungsverzichts weiterhin blockiert bleiben, bis die Pensionskasse eine zusätzliche Wertschwankungsreserve von 17,6 Prozent ihrer Vorsorgeverpflichtungen – das entspricht aktuell rund 330 Mio. Franken – hat bilden können. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 20 Jahren und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat sich im Rahmen ihrer Prüfung der Amtsführung des Stadtrats die Frage gestellt, ob der Stadtrat legitimiert war, die vorerwähnte Vereinbarung vom 27. Dezember 2022 abzuschliessen. Die GPK hat einen externen Gutachter mit der Klärung der Frage beauftragt. Das Resultat dieses Gutachten führte dazu, dass die GPK am 6. November 2024 beim Amt für Gemeinden eine Aufsichtsbeschwerde einreichte.

Am 3. November 2025 wurde der GPK und dem Stadtrat die Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde durch das Departement des Innern des Kantons St.Gallen zugestellt. Darin wird im Wesentlichen festgehalten:

  • Die Stadt überlässt der Pensionskasse Vermögenswerte in der Höhe von zurzeit 133 Mio.Franken, deren Rückführung von ungewissen zukünftigen Bedingungen abhängt.
  • Die Stadt erhält hierfür keine Gegenleistung in Form von Zinszahlungen. Die Stadt bindet somit erhebliche Mittel ohne Ertrag, wodurch über die Vertragsdauer von 20 Jahren einerheblicher Barwertverlust entsteht. Ausserdem erhält die Stadt keine Sicherheiten.
  • Es handelt sich folglich um eine neue Ausgabe. Das Darlehen entspricht daher nicht den anerkannten kaufmännischen Grundsätzen von Ertrag und Sicherheit.
  • Da die überlassene Geldsumme weit über 15 Mio. Franken beträgt, wäre die Bürgerschaft zur Beschlussfassung über die Ausgabe bzw. die Vereinbarung zuständiggewesen.
  • Da die Vereinbarung — soweit ersichtlich — noch nicht angewendet wird, könnte dieser Kreditbeschluss in zeitlicher Hinsicht nachgeholt werden. Indessen enthält sie keinen Kreditvorbehalt, womit unklar ist, was bei einem allfälligen negativen Kreditbeschluss die Konsequenzen wären.

Die GPK hat den Stadtrat aufgefordert, in Verhandlungen mit der Pensionskasse eine Lösung zu finden, die Vereinbarung vom 27. November 2022 aufzuheben respektive die für die Stadt negativen Konsequenzen aus dieser unrechtmässig getroffenen Vereinbarung maximal zu reduzieren.

An ihrer Sitzung vom 22. April 2026 hat die GPK entschieden, aufgrund der Dimension der Umstände eine Medienmitteilung zwecks Information der Öffentlichkeit zu erlassen.

 

1 Kommentare
  • ElMaj 24. April 2026 04:16
    Hi
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