Der Sondernutzungsplan Haselstrasse wurde am 2. Februar 2026 durch das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) genehmigt. Im Auflageverfahren sind keine Einsprachen eingegangen. Das Richtprojekt von Peter Lüchinger Architektur, St.Gallen und der Eberle Landschaftsbau und Grüntechnik AG, Herisau übernimmt das Bebauungsmuster der südlich angrenzenden Terrassensiedlungen. Vorgesehen sind zwölf Wohnungen. Das Richtprojekt wurde im Sachverständigenrat für Städtebau und Architektur beraten. Es fügt sich in den nach Westen orientierten Hang ein. Das Richtprojekt füllt eine bestehende Baulücke und sieht ein modernes Terrassenhaus vor. Das Projekt leistet einen wertvollen Beitrag zur Innenentwicklung und kann ein attraktives Wohnungsangebot schaffen.
25. Februar 2026, 08:27 Uhr | Bereich Stadtplanung
Sondernutzungsplan Haselstrasse genehmigt: Neues Terrassenhaus an der Haselstrasse
Der Sondernutzungsplan Haselstrasse wurde am 2. Februar 2026 genehmigt. Das Projekt von Peter Lüchinger Architektur und Eberle Landschaftsbau sieht zwölf Wohnungen vor. Ein Terassenhaus soll die bestehende Baulücke schliessen. Das Projekt leistet einen Beitrag zur Innenentwicklung und attraktiven Wohnraumversorgung.
Modellfoto: © 2022, Peter Lüchinger Architektur
