Projektförderung
Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ist dann verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, im vollen Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen. Inklusion stellt einen Prozess dar, der die Sensibilisierung der Bevölkerung voraussetzt. Begegnungen im Alltag zwischen Menschen mit und ohne Behinderung sind nötig, ebenso, dass Menschen mit Beeinträchtigung am öffentlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen können. Zur Förderung der Inklusion in der Stadt St.Gallen können Projektbeiträge gesprochen werden.
Gesuche zur Gewährung von Unterstützungsbeiträgen nimmt die Dienststelle Gesellschaftsfragen entgegen.
Behindert – ungehindert – in der Stadt St.Gallen
Der Bericht zeigt die Situation von Menschen mit einer Behinderung in der Stadt St.Gallen auf und macht Vorschläge, damit Menschen mit einer Behinderung "ungehinderter" am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Für Menschen mit Sehbehinderung ist der Bericht als Word-Dokument verfügbar.
Gebärdensprache
Bei Veranstaltungen, die durch die Stadt St.Gallen organisiert werden, besteht die Möglichkeit, einen Gebärdendolmetscher beziehungsweise eine Gebärdendolmetscherin aufzubieten. Die Stadt stellt diese Dienstleistung kostenlos zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zwei Wochen vor dem jeweiligen Anlass bei der für die Veranstaltung zuständigen Person. Das Angebot erfolgt mit externer Unterstützung, entsprechend kann die Verfügbarkeit eines Gebärdendolmetschers beziehungsweise einer Gebärdendolmetscherin nicht garantiert werden.
Das Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz in der Stadt St.Gallen.