Studierende aus der EU/EFTA, die gesetzlich krankenversichert sind
Nicht erwerbstätige Studierende sind von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn sie:
- nur vorübergehend in der Schweiz sind und ihren Lebensmittelpunkt in der EU/EFTA haben
- ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und in der EU/EFTA gesetzlich versichert sind
Erwerbstätige Studierende oder Praktikanten und Praktikantinnen aus Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie
- über eine Kurzaufenthaltsbewilligung L verfügen oder
- über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügen und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich haben
Erwerbstätige Studierende oder Praktikanten und Praktikantinnen aus allen anderen Staaten sind in der Schweiz versicherungspflichtig.
Die Gleichwertigkeit der ausländischen, privaten Krankenversicherung muss auf dem unten angefügten Formular von der Versicherungsgesellschaft bedingungslos bestätigt werden. Versicherungsbestätigungen in anderer Form werden nicht akzeptiert. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Die im Formular aufgeführten Dokumente sind zwingend beizulegen. Ohne die entsprechenden Beilagen kann das Gesuch nicht bearbeitet werden und wird zurückgewiesen.
So gehen Sie vor:
- Prüfen Sie, ob die oben genannten Gründe für eine Befreiung bei Ihnen zutrifft.
- Drucken Sie das Dokument «Bestätigung Versicherung» aus und scannen Sie es anschliessend datiert und unterzeichnet ein.
- Bereiten Sie Scans der folgenden Dokumente vor:
EHIC (European Health Insurance Card)
Immatrikulationsbestätigung / Ausbildungsnachweis
Praktikumsvertrag / Arbeitsvertrag, wenn vorhanden - Füllen Sie das i-Formular aus
- Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie innerhalb weniger Wochen, ob Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, oder ob Sie in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen müssen.
Studierende ausserhalb der EU/EFTA und privat versicherte Studierende
Sie können sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen, wenn sie über einen dem KVG gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen.
So gehen Sie vor:
- Prüfen Sie, ob die oben genannten Gründe für eine Befreiung bei Ihnen zutrifft.
- Drucken Sie das Dokument «Bestätigung Versicherung» aus. Lassen Sie dieses von Ihrer Versicherung bestätigen, und scannen Sie es anschliessend datiert und unterzeichnet ein
- Bereiten Sie Scans der folgenden Dokumente vor:
Immatrikulationsbestätigung / Ausbildungsnachweis
Praktikumsvertrag / Arbeitsvertrag, wenn vorhanden - Füllen Sie das i-Formular aus
- Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie innerhalb weniger Wochen, ob Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, oder ob Sie in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen müssen.