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Studierende und Doktorierende

Für befristete Aufenthalte, zum Beispiel für Studierende oder Doktorandinnen und Doktoranden, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich. Damit die Kontrollstelle für die Krankenversicherung über eine Befreiung vom Krankenversicherungs-Obligatorium entscheiden kann, werden je nach persönlicher Situation unterschiedliche Dokumente benötigt.