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Sozialgutschriften

Die Kosten für hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen (Hilfe zu Hause) werden von der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) nicht übernommen. Zusatzversicherte können die Abrechnungen bei ihrem Krankenversicherer einreichen, der eventuell einen Kostenbeitrag leistet.