Die Tarife für hauswirtschaftliche und sozialbegleiterische Leistungen (Hilfe zu Hause) sind so angesetzt, dass sie für den Grossteil der Bevölkerung erschwinglich sind. Die nicht durch die Tarifeinnahmen gedeckten Kosten werden den Leistungserbringern durch die Stadt ausgeglichen (Restfinanzierung). Damit sich auch finanzschwache Haushalte die benötigte Hilfe zu Hause leisten können, gewährt ihnen die Stadt St.Gallen nach Massgabe ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgestufte Sozialgutschriften, die sich als gezielte Tarifreduktion auswirken. Die Sozialgutschriften werden den Berechtigten durch den Leistungserbringer direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen. Bitte fragen Sie bei Ihrem Leistungserbringer nach. Die Bezugsberechtigung wird via Leistungserbringer beim städtischen Steueramt abgeklärt. AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner erhalten aufgrund der Möglichkeit zum Bezug von Ergänzungsleistungen keine Sozialgutschriften.
Sozialgutschriften
Die Kosten für hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen (Hilfe zu Hause) werden von der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) nicht übernommen. Zusatzversicherte können die Abrechnungen bei ihrem Krankenversicherer einreichen, der eventuell einen Kostenbeitrag leistet.