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Ausländische Staatsangehörigen, die in St.Gallen wohnhaft sind und sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben, wenden sich an die Bevölkerungsdienste, Administration Einbürgerungen. Zu den Voraussetzungen gehören die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Wohnsitzfristen in Bund, Kanton und Gemeinde sowie die Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C).