Ausländerinnen und Ausländer müssen integriert und mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen vertraut sein. Gesuchstellende Personen müssen insbesondere
- die rechtsstaatliche Ordnung sowie die Werte der Bundesverfassung respektieren,
- den Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung bekunden,
- in geordneten finanziellen Verhältnissen leben,
- soziale Beziehungen am Arbeitsplatz, in Nachbarschaft, Gemeinde, Ortsteil, Quartier, Kirche oder anderen Institutionen pflegen,
- die Integration der Ehegattin beziehungsweise des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin beziehungsweise des eingetragenen Partners fördern und unterstützen,
- ihre Erziehungsverantwortung gegenüber ihren unmündigen Kindern wahrnehmen,
- am öffentlichen Geschehen interessiert sein, darüber Bescheid wissen und sich daran beteiligen,
- die Grundsätze von Staatsaufbau und Geschichte kennen sowie Kenntnisse der lokalen, regionalen und schweizerischen Geografie haben und diese durch einen Test nachweisen,
- über gute Deutschkenntnisse zur Verständigung mit den Behörden und der einheimischen Bevölkerung verfügen. Die Deutschkenntnisse werden durch einen mündlichen und einen schriftlichen Test (Niveau B1 nach europäischem Sprachrahmen GER) nachgewiesen, wenn sie nicht offenkundig vorhanden sind.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zu den Einbürgerungsarten finden Sie unter den nachfolgenden Links. Persönliche Beratung erhalten Sie bei den Bevölkerungsdiensten/Administration Einbürgerungen, wo Sie auch Gesuchsformulare beziehen können.