Sexuelle Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen, die ohne freiwillige Zustimmung erfolgen. Dazu gehören unerwünschte Berührungen, Belästigungen, Nötigung oder Vergewaltigung. Entscheidend ist, dass die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Person verletzt wurde – unabhängig davon, ob sie sich wehren konnte.
- Sie werden durch Worte, Gesten oder Nachrichten sexuell belästigt.
- Jemand fasst Sie gegen Ihren Willen an oder drängt Sie zu sexuellen Handlungen.
- Jemand zwingt Sie mit körperlicher Gewalt zu sexuellen Handlungen.
- Sie fühlen sich im Kontakt mit einer bestimmten Person unwohl oder unter Druck gesetzt.
- Sie meiden bestimmte Orte oder Personen aus Angst vor einem weiteren Übergriff.
- Sie befürchten Nachteile, wenn Sie mit jemandem über das Erlebte sprechen.
- Setzen Sie, wenn möglich, klare Grenzen und machen Sie deutlich, dass das Verhalten nicht akzeptabel ist.
- Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson – Sie sind nicht allein.
- Dokumentieren Sie sämtliche Vorfälle und sichern Sie Beweise, zum Beispiel mit Notizen, Screenshots oder Fotos.
- Nehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch – eine Spurensicherung ist auch ohne sofortige Anzeige möglich.
- Wenden Sie sich an die Polizei oder eine Beratungsstelle, wenn Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen oder weitere Unterstützung benötigen.
Melden Sie sich via +41 224 40 00 bei der Fachstelle Gewaltschutz der Stadtpolizei St.Gallen. Wir helfen Ihnen dabei, Bedrohungen einzuschätzen, beraten Sie und prüfen Schutzmassnahmen. Weiter haben Sie die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten.
Beratung und Unterstützung
Die Opferhilfe bietet vertrauliche Gespräche, rechtliche Informationen und konkrete Hilfe bei persönlichen und praktischen Anliegen.
Zur Webseite der Opferhilfe SG-AR-AI neues FensterMedizinische Versorgung und Spurensicherung
Nach einem sexuellen Übergriff können Sie sich im Kantonsspital St.Gallen innert drei Tagen kostenlos untersuchen und Spuren sichern lassen, auch ohne sofortige Anzeige.
Zum Hilfsangebot des Kantonsspitals St.Gallen neues FensterBei akuter Gefahr
Melden Sie sich umgehend bei der Polizei via Notfallnummer 117.
