Stalking bzw. Nachstellung, kann die selbstbestimmte Lebensgestaltung und damit die persönliche Freiheit einer Person erheblich gefährden. Die Folgen können gravierend sein. Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird seit dem 1. Januar 2026, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Stalking zeigt sich oft durch wiederholtes, grenzüberschreitendes Verhalten. Achten Sie insbesondere auf folgende Anzeichen:
- Jemand verfolgt oder beobachtet Sie und erscheint wiederholt in Ihrem Umfeld.
- Sie erhalten fortlaufend Nachrichten, Anrufe oder Geschenke, obwohl Sie keinen Kontakt wünschen.
- Ihr digitales Leben wird überwacht, etwa durch Standortverfolgung oder gefälschte Profile.
- Es werden gezielt Lügen oder Gerüchte über Sie verbreitet, um Ihren Ruf zu schädigen.
- Sie erhalten Drohungen, Ihr Eigentum wird beschädigt oder es werden manipulative Botschaften hinterlassen.
- Jemand versucht über andere Personen an Informationen zu gelangen oder Kontakt aufzunehmen.
- Machen Sie einmalig und unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt wünschen.
- Blockieren Sie alle Kommunikationswege, zum Beispiel Telefonnummern, Social-Media-Profile und E-Mail-Adressen.
- Reagieren Sie nicht auf weitere Kontaktversuche, auch nicht mit Ablehnung.
- Informieren Sie Ihr Umfeld, damit keine Informationen weitergegeben werden.
- Dokumentieren Sie sämtliche Vorfälle, etwa durch Notizen, Screenshots oder oder dem digitalen Tagebuch Safe withYou neues Fenster.
- Wenden Sie sich frühzeitig an die Polizei, um Schutzmassnahmen zu besprechen.
Melden Sie sich via +41 224 40 00 bei der Fachstelle Gewaltschutz der Stadtpolizei St.Gallen. Wir helfen Ihnen dabei, Bedrohungen einzuschätzen, beraten Sie und prüfen Schutzmassnahmen. Weiter haben Sie die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten.
Beratung und Unterstützung
Die Opferhilfe bietet vertrauliche Gespräche, rechtliche Informationen und konkrete Hilfe bei persönlichen und praktischen Anliegen.
Zur Webseite der Opferhilfe SG-AR-AI neues FensterSchutzunterkunft für Frauen
Das Frauenhaus St.Gallen bietet Frauen und ihren Kindern bei akuter Bedrohung Schutz und Unterkunft.
Zur Webseite des Frauenhauses St. Gallen neues FensterBei akuter Gefahr
Melden Sie sich umgehend bei der Polizei via Notfallnummer 117.
