Niemand soll bestimmte Orte im öffentlichen Raum wegen Belästigung, Schmutz, latenter oder offener Bedrohung oder wegen rechtswidrigem Verhalten anderer bewusst meiden müssen. Zur Lebensqualität gehört auch, dass Randgruppen mit störendem Verhalten bestimmte Orte zugestanden erhalten, wo sie sich in Eigenverantwortung aufhalten können und nötigenfalls auch betreut werden. Im Interesse der Bevölkerung und ihrer Randgruppen braucht es für das Leben im öffentlichen Raum eine klare Grundhaltung und Verhaltensrichtlinien.
In der Stadt St.Gallen besteht zwischen den Stellen, die diese Richtlinien erarbeitet und unterzeichnet haben, Konsens sowohl über die Grundhaltung wie auch über die Verhaltensrichtlinien für die Nutzung des öffentlichen Raums. Sie bilden die Grundlage für die strategischen Entscheide und für die entsprechenden Massnahmen.