Das Ressort Tierschutz der Stadtpolizei arbeitet eng mit dem Kantonalen Veterinäramt und dem örtlichen Tierschutzverein zusammen. Anzeigen, Hinweise und Klagen werden entgegengenommen, abgeklärt und wenn nötig Massnahmen ergriffen. Das Zuständigkeitsgebiet des Ressorts Tierschutz umfasst:
- Tierquälerei
- unsachgemässe oder nicht artgerechte Tierhaltung
- starke Vernachlässigung von Tieren
- Aussetzen oder Alleinelassen von Tieren
- Findeltiere
- Wildtiere
Stadttauben gehören in St.Gallen wie in anderen Städten zum öffentlichen Raum. In den vergangenen Jahren ist das Thema stärker in den Fokus der Bevölkerung gerückt. Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen:
Warum gibt es in der Stadt St.Gallen Tauben und stellen diese ein Problem dar?
Stadttauben stammen ursprünglich von Haustauben ab. Sie sind sehr anpassungsfähig und finden in städtischen Gebieten ideale Bedingungen wie Nahrung und Nistmöglichkeiten. In St.Gallen leben schätzungsweise weniger als 500 Stadttauben. In grösserer Zahl können Tauben jedoch zu Problemen führen, etwa durch Verschmutzungen, Schäden an Gebäuden oder hygienische Risiken. Auch die Verbreitung von Krankheiten unter den Tieren wird durch eine hohe Dichte begünstigt.
Da Tauben in der Stadt ausreichend natürliche Futterquellen finden, ist zusätzliches Füttern nicht notwendig. Es fördert die Vermehrung der Tiere und verschärft die genannten hygienischen sowie baulichen Probleme. Die Stadt St.Gallen führt deshalb mehrmals jährlich Präventionskampagnen an neuralgischen Punkten durch, um über die Auswirkungen aufzuklären.
Was sollten Sie tun, wenn Sie eine verletzte oder kranke Taube entdecken?
Wenn Sie eine verletzte oder kranke Taube entdecken, melden Sie dies der Stadtpolizei St.Gallen. Die Mitarbeitenden beurteilen den Zustand des Tieres vor Ort und entscheiden in Absprache mit der kantonalen Wildhut über das weitere Vorgehen. Da Stadttauben rechtlich nicht zu den geschützten Wildtieren gehören, dürfen sie weder von Tierärztinnen und Tierärzten noch von Wildvogelstationen gepflegt werden.
Kontakt
Stadtpolizei St.Gallen
Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen
Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Hundehalter sind für das Verhalten ihres Hundes verantwortlich.
Gemäss Polizeireglement müssen Hundehalter und -halterinnen ihre Hunde auf Pausenplätzen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln an der Leine führen. Ein Hundeverbot gilt nur auf Friedhöfen und in Badeanstalten. Ausgenommen davon sind Hunde, die eine sehbehinderte Person führen.
Zum richtigen Umgang gehört gemäss kantonalem Hundegesetz auch, dass Hundehalterinnen und -halter den Kot ihrer Tiere auf Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Grün- und Parkanlagen sowie aus Wiesen und Äckern beseitigen.
Vorfälle, bei denen Hunde erhebliche Verletzungen verursacht oder Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens gezeigt haben, sind zu melden. Die entsprechenden Formulare findet man auf der Internetseite des Veterinäramts St.Gallen.
Kontakt
Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe, mit einem Chip gekennzeichnet werden und bei AMICUS - der nationalen Datenbank für Hunde - registriert werden.
Hunde, welche aus dem Ausland eingeführt wurden, müssen verzollt werden. Nach der Einfuhr muss der Hund durch einen Tierarzt bei AMICUS registriert werden.
Wer einen Hund hält, muss diesen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden. In der Stadt St.Gallen ist die Stadtpolizei St.Gallen dafür zuständig. Gemäss Art. 24 des Hundegesetzes besteht eine Steuerpflicht für Hunde. In St.Gallen beträgt die Hundesteuer CHF 130 pro Hund im Kalenderjahr.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter besteht seit dem 1. Januar 2020 eine Versicherungspflicht.
Kontakt
Vadianstrasse 57
9001 St.Gallen