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Beistandspersonen

Wird von der KESB eine Massnahme im Kindes- oder Erwachsenenschutz angeordnet, ernennt die Behörde eine geeignete Beistandsperson. Dies kann eine Berufsbeiständin, ein Berufsbeistand sein oder eine Privatperson.

 
Soziale Dienste
Berufsbeistandschaft
Bahnhofplatz 1
9001 St.Gallen

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