Im Kindesschutz wirken in der Regel Fachpersonen als Beiständinnen und Beistände. Die Betroffenen können selber eine Beistandsperson vorschlagen. Die KESB prüft dann, ob diese geeignet ist. Das Aufgabengebiet beinhaltet die persönliche Betreuung, die rechtliche Vertretung und die Wahrung der Interessen – inklusive Finanz- sowie Vermögensverwaltung und Berichterstattung – der von Ihnen betreuten Menschen.
Wer die Aufgaben einer privaten Beistandsperson für Klientinnen und Klienten der Stadt St.Gallen übernehmen möchte, wird sorgfältig auf diese Aufgabe vorbreitet. Die Mitarbeitenden der Praxisberatung (im Auftrag von der KESB) beraten auch bei allfälligen Schwierigkeiten.
Durch den Einsatz von Freiwilligen erfahren hilfsbedürftige Menschen eine wertvolle Unterstützung. Neben Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen setzt die KESB deshalb auch auf private Beistandspersonen. Private Beiständinnen und Beistände betreuen rund 500 verbeiständete Personen aus der Stadt St.Gallen sowie den Gemeinden Häggenschwil, Muolen und Wittenbach. Das Team der Praxisberatung gehört organisatorisch zum Berufsbeistandschaft der Stadt St.Gallen. Es bietet privaten Beistandspersonen mit Einführungskursen, ERFA-Gruppen, Coaching, Fallbesprechungen und individueller Beratung Unterstützung in ihrer wichtigen Funktion an.
Downloads
- Merkblätter (864 kB, PDF, 28.04.2022)
- Berichts- und Rechnungsablage (63 kB, DOCX, 07.09.2021)
- Wichtige Unterlagen für die Rechnungsablage (127 kB, DOCX, 17.04.2019)
- Inventar (86 kB, DOCX, 20.10.2021)
- Gesuch um Bewilligung eines Kapitalbezugs (52 kB, PDF, 20.10.2021)
- Budgetvorlage (13 kB, XLSX, 29.03.2022)