Der Kanton St.Gallen führt ein Verzeichnis mit über 250 Kontaktdaten zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Der Kompass St.Gallen ermöglicht Rat- und Hilfesuchenden sowie auch Fachpersonen im Sozialwesen, ihren Anliegen entsprechende Sozialberatungsstellen zu ermitteln.
Die AHV-Zweigstelle bietet Auskünfte und Beratungen über Voraussetzungen und Verfahren betreffend Beiträge und Leistungen in folgenden Fachgebieten:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel (HE)
- Ergänzungsleistungen (EL/AEL)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
- Kinder- u. Ausbildungszulagen gemäss Kinderzulagengesetz (KZG)
- Individuelle Prämienverbilligung gemäss Krankenversicherungsgesetz (IPV)
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige
- Elternschaftsbeiträg
Sind Kinder oder mündige Personen gefährdet, vernachlässigt, verwahrlost oder bedroht, klären die Sozialen Dienste deren Lebenssituation ab. Wenn nötig werden bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Massnahmen beantragt.
In der Schweiz sind Erwerbstätige durch die Arbeitgeber obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert, wenn der Verdienst durchschnittlich 500 Franken im Monat erreicht. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons St.Gallen bieten den Stellensuchenden Beratung und Vermittlung von offenen Stellen an. Ihre Hauptaufgabe ist die schnelle und nachhaltige Integration der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt.
Die Aufgabe der beruflichen und sozialen Integration liegt darin, den Prozess der Integration zu erhalten, zu fördern oder neu zu initiieren. Die Zielsetzungen werden gemeinsam festgelegt und berücksichtigen die persönlichen Ressourcen sowie das Umfeld. Es werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, die dem Prozess der beruflichen und sozialen Integration dienen.
Die Zusammenarbeit mit externen Stellen (RAV, IV-Stellen, private Vereinigungen, IIZ Interinstitutionelle Zusammenarbeit etc.), damit die Zuständigkeiten geklärt sind und Transparenz geschaffen wird .
Unter dem Namen «Fonds zur Förderung der Arbeitsintegration (SONO-Fonds)» besteht in der Stadt St.Gallen ein Fonds zur Förderung der Arbeitsintegration.
Privatpersonen
Der SONO-Fonds unterstützt Personen mit Wohnsitz in der Stadt St.Gallen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, oder sich mit einer Anstellung in einem prekären Arbeitsverhältnis befinden. Durch die finanzielle Unterstützung wird ihr Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, wiederhergestellt oder nachhaltig gesichert.
Die Mittel des Fonds werden subsidiär zur Verfügung gestellt. Wenn also private oder gesetzliche Unterstützung möglich ist, müssen in erster Linie diese Mittel bezogen werden.
Institutionen und Projekte:
Der SONO-Fonds unterstützt Projekte und Institutionen für Personen, welche folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
- Wohnsitz in der Stadt St.Gallen haben;
- arbeitslos sind oder;
- von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder;
- sich in einem prekären Arbeitsverhältnis befinden;
- arbeitsmarkt- und vermittlungsfähig sind;
- das Ziel verfolgen, den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erhalten, wiederherzustellen oder nachhaltig zu sichern.
Die Institutionen müssen die nötige Expertise besitzen und sicherstellen, dass die SONO-Mittel in diesem Sinne eingesetzt werden. Ein Sitz in der Stadt St.Gallen ist nicht zwingend notwendig. Gefördert werden Institutionen mit einem Erfahrungs- und Leistungsausweis, der Gewähr dafür bieten, ein Angebot überzeugend zu führen. Die Angebote müssen einem Bedarf entsprechen und für die Zielgruppe eine nachhaltige Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt zur Folge haben.
Die Mittel des Fonds werden subsidiär zur Verfügung gestellt. Nach Möglichkeit sollen weitere Finanzierungsquellen genutzt werden.
Der Ausschuss des SONO-Fonds setzt sich zusammen aus:
- Dr. Sonja Lüthi, Direktorin Soziales und Sicherheit
- Christian Breu, Leiter RAV St.Gallen
- Flurina Meisen Zannol, Dozentin Fachhochschule OST
- Alexander Morant, Co-Präsident WISG
- Heinz Indermaur, Leiter Soziale Dienste
Kontakt
SONO-Fonds
Brühlgasse 1
9004 St.Gallen
Die Dienststelle Gesellschaftsfragen der Stadt verwaltet verschiedene Fonds, welche Gelder beinhalten, die der Stadt vor allem durch testamentarische Verfügungen überlassen wurden. Die Gelder solcher Fonds sind zweckgebunden.
Genauere Informationen zum Fels'schen Stipendienfonds, zum Stadelmann-Fonds und zum Lilly Moll Fonds sind aus der nachfolgenden Fondsübersicht ersichtlich.
Bei der Unterstützung von Flüchtlingen nach Massgabe des Asylgesetzes ist zu unterscheiden zwischen Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, Schutzbedürftigen einerseits und den anerkannten Flüchtlingen anderseits.
Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) werden ebenfalls durch das Sozialamt unterstützt.