Übersicht Räumungsprioritäten
Gemäss kantonalem Strassengesetz haben die Politischen Gemeinden den Auftrag, den Unterhalt der öffentlichen Strassen und Wege zu gewährleisten. Bis zu 200 Personen stehen zeitweise im Einsatz und befreien Strassen, Trottoirs, Wege, Plätze und Treppen mit Maschinen und von Hand von Schnee sowie Eis.
Das über 350 Kilometer lange Strassen- und Wegnetz (ca. 240 km Strassen und ca. 100 km Wege) sowie die 8.5 Kilometer Treppen in der Gallusstadt erfordern eine Organisation, die mit keiner anderen grösseren Schweizer Stadt verglichen werden kann. St.Gallen ist die höchstgelegenste grössere Stadt der Schweiz. Während die bewohnte Talsohle zwischen 630 und 680 M.ü.M (Bahnhofplatz z.B. 670 M.ü.M.) liegt, sind Wohnquartiere auf bis zu 850 m ü.M. Dadurch ergeben sich grosse Unterschiede bei Niederschlagsmengen und Temperaturen.
Das Strasseninspektorat führt den Winterdienst unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes durch und setzt sich dafür ein, dass die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und die Leistungsfähigkeit des Strassennetzes stets gewährleistet sind.
Bei Auftreten von Schnee- und Eisglätte oder bei Schneefall ist es in einem so grossen Streckennetz wie St.Gallen nicht möglich, alle Strassen und Wege gleichzeitig zu bedienen. Deshalb werden bei der Schneeräumung die Strassen nach ihrer Verkehrsbedeutung und Versorgungsfunktion im Hinblick auf die Festlegung der zeitlichen Prioritäten bei der Schneeräumung und der Bekämpfung der Winterglätte in drei Kategorien eingeteilt. Ziel ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Strassen, Trottoirs und Fusswegverbindungen. Dabei werden drei Dringlichkeitsstufen unterschieden:
1. Dringlichkeit
- Strassen im übergeordneten Verkehrsnetz (Hauptverkehrs- und Sammelstrassen)
- Strassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die entsprechenden Haltestellen
- Verbindungen zu Spitälern, Bahnhöfen, Feuerwehr und stark frequentierte Fussgängerverbindungen
2. Dringlichkeit
- Quartierstrassen, Fussgängerverbindungen, Treppenanlagen
3. Dringlichkeit
- Alle übrigen öffentlichen Verkehrsflächen
Auch die Schneeräumung der Radwege (z.B. Schulwege) fällt je nach Wichtigkeit unter die Dringlichkeitsstufe 1, 2 oder 3. Die entsprechenden Dringlichkeitsstufen sind in den Routen festgehalten. Bei grossem Schneevorkommen können jedoch die Radstreifen, sofern erforderlich, als Schneestauraum genutzt werden.
Auf Wander- und Reitwegen wird kein Winterdienst geleistet.
Auf Privatstrassen erfolgt kein Winterdienst. In Spezialfällen ist deren Unterhalt vertraglich geregelt und erfolgt in 3. Priorität.
Grundsätzlich werden Fussgängerpassagen zu Bushaltestellen, Fussgängerstreifen mit und ohne Mittelinsel sowie Treppen in gleicher Dringlichkeit behandelt wie das übrige Verkehrsnetz.
Bei anhaltendem Schneefall sind die Strassen der 1. Dringlichkeitsstufe wiederholt zu räumen, jene der 2. Dringlichkeit möglichst bald danach.
Grundsätzlich werden Fussgängerpassagen zu Bushaltestellen, Fussgängerstreifen mit und ohne Mittelinsel sowie Treppen in gleicher Dringlichkeit behandelt wie das übrige Verkehrsnetz. Dabei werden verschiedene Fahrzeuge eingesetzt. Deshalb findet beispielsweise die Räumung der Trottoirs nicht zwingend zum gleichen Zeitpunkt statt wie die Räumung der dazugehörigen Strasse.
Auch die Schneeräumung der Velowege fällt je nach Wichtigkeit unter die Dringlichkeitsstufe 1, 2 oder 3. Bei grossem Schneevorkommen können jedoch die Velostreifen, sofern erforderlich, als Schneestauraum genutzt werden. Bei längeren Kälteperioden oder bei Schmelzwasser, das in der Nacht wieder gefriert, ist es zudem nicht möglich, die festgefrorenen Randpartien der Strasse zu säubern.
Auf Wander- und Reitwegen wird kein Winterdienst geleistet. Auch auf Privatstrassen erfolgt kein Winterdienst. In Spezialfällen ist deren Unterhalt vertraglich geregelt und erfolgt in 3. Priorität.
Der Bereich zwischen Hauseingang und Trottoir ist privat und Sache der Verwaltung bzw. des Grundeigentümers.
Beanspruchung von privatem Grundeigentum
Aufgrund beschränkter Platzverhältnisse kann die Stadt gemäss kantonalem Strassengesetz Art. 64 lit. a Grundeigentum zur Schneeräumung beanspruchen. Das Beseitigen des auf diese Weise angefallenen Schnees ist Sache der Grundeigentümer resp. der betroffenen Verwaltung.
Auftaumittel dürfen im Winterdienst nur verwendet werden, wenn sich abstumpfende Mittel wie Sand und Splitt zur Bekämpfung von Glatteis und Schneeglätte nicht eignen. Der Schnee muss vorher mechanisch geräumt werden. Die Schneeräumung ist Voraussetzung für den umweltschonenden sowie wirtschaftlichen Einsatz von Auftaumitteln, Sand oder Splitt. Vorbeugend dürfen Auftaumittel nur bei kritischer Wetterlage verwendet werden.
Auftauende Mittel
Auftaumittel verhindern die Bildung von Glatteis. Durch chemische Prozesse wird eine Absenkung des Gefrierpunkts des Wassers bewirkt. Das als «Salz» bezeichnete übliche Streusalz besteht zu über 95 % aus Steinsalz bzw. Kochsalz (NaCl).
Da zu viel Salz der Umwelt schaden kann, bewegt sich das Strasseninspektorat in einem Spagat zwischen der Sicherheit der Strasse und dem Wohl der Pflanzen. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, arbeitet das Strasseninspektorat daher nach dem Motto: So viel wie nötig – so wenig wie möglich. Mit modernen Streugeräten ist es möglich, das Salz sehr genau zu dosieren (10 Gramm, d.h. ca. 1 Teelöffel Salz pro Quadratmeter). Die technischen Entwicklungen im Bereich Winterdienst werden stets verfolgt. Zurzeit gibt es aber leider noch keine umweltschonende Alternative zum Salz.
Salz verrottet nicht. In den Sommermonaten profitiert die Stadt von besseren Konditionen und die Silos in den Werkhöfen werden mit Salz von den Schweizer Rheinsalinen wieder gefüllt.
Feuchtsalztechnik FS 30
Die Salz-Streumenge kann durch starkes Anfeuchten mit Sole (NaCl-Lösung) oder anderen Salzlösungen (z.B. Kalzium) deutlich gesenkt werden. Die verwendeten Fahrzeuge sind deshalb mit getrennten Tanks ausgerüstet und Sole und Salz werden direkt beim Einlauf in den Streuteller gemischt. Angefeuchtetes Salz haftet besser auf reif- und eisglatter Fahrbahn als trockenes Salz, die Gefahr der Verwehung ist wesentlich geringer und es sind grössere Streubreiten möglich. Ein weiterer Grund für den Einsatz von Feuchtsalz ist der schneller einsetzende Auftauprozess und die länger anhaltende Tauwirkung.
Abstumpfende Mittel
Auftaumittel dürfen im öffentlichen Winterdienst nur verwendet werden, wenn sich abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand zur Bekämpfung von Glatteis und Schneeglätte nicht eignen und der Schnee vorher mechanisch geräumt wurde. Der Einsatz von Splitt ist keine «saubere» Alternative zum Streusalz. In der Ökobilanz schneidet er deutlich schlechter ab. Der im Winter verwendete Splitt wird mit Reinigungsmaschinen oder von Hand aufgewischt und anschliessend in der Deponie Tüfentobel entsorgt.
Der Winterpikett-Dienst erlaubt, kurzfristig auf Ereignisse reagieren zu können. Er dauert von Ende Oktober bis Mitte April und kann bei Bedarf verlängert werden.
Der diensthabende Pikettchef beginnt seine rund 60 km lange Pikettfahrt nachts um halb zwei. Er fährt auf seiner Route die neuralgischen Punkte ab, kontrolliert und protokolliert den Strassenzustand. Aufgrund der eigenen Beobachtungen, Temperaturmessungen und unter Zuhilfenahme der Wetterprognosedaten erfolgt das Winterdienstaufgebot.
Befinden sich die Temperaturen längere Zeit um den Gefrierpunkt, prüfen Mitarbeitende des Strasseninspektorats regelmässig die Eisdecke auf dem Buebenweier. Auf einem virtuell über den Weiher gelegten Raster werden pro Messung rund 20 Bohrungen vorgenommen. Diese Informationen erlauben den Spezialisten, die Beschaffenheit der Eisdecke zu beurteilen. Dabei ist sowohl die Dicke als auch die Qualität des Eises massgebend. Das Eis muss mindestens 15 cm dick und zwingend tragfähig sein, damit die Sicherheit gewährleistet und die Fläche für die Öffentlichkeit freigegeben werden kann. Ist dies der Fall, sind die Mitarbeitenden des Strasseninspektorats dafür besorgt, dass das Eis geputzt und für das Schlittschuhlaufen glatt gemacht wird. Die Stadt St.Gallen ist dann um eine Attraktivität im Naherholungsgebiet reicher.