Die wichtigsten Regeln
- Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 20 km/h.
- Ausser gegenüber Schienenfahrzeugen sind Fussgängerinnen und Fussgänger vortrittsberechtigt und dürfen die ganze Verkehrsfläche benutzen.
- Parkieren ist nur auf markierten Parkfeldern erlaubt.
- Das Halten zum Güterumschlag ist überall gestattet, sofern keine Behinderungen entstehen.