Die wichtigsten Tipps
- Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 50 km/h.
- Fussgängerinnen und Fussgänger sind ausserhalb von Fussgängerstreifen nicht Vortrittsberechtigt. Es müssen Fussgängerstreifen, Über- oder Unterführung benutzt werden sofern sich diese in einer Distanz von 50 m befinden.
- Auf Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung (z.B. Lichtsignale) haben Fussgänger Vortritt, ausgenommen gegenüber der Strassenbahn.
- Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen den Fussgängerstreifen nicht überraschend und nur dann betreten wenn ein Fahrzeug noch rechtzeitig anhalten kann.