- Maximal eine Person pro E-Trotinette.
- Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
- Die Benutzung von Radstreifen und -wegen ist obligatorisch.
- Wo Radstreifen fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
- Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung von E-Trottinette nicht erlaubt.
- 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis Kategorie M, um ein E-Trottinette zu fahren.
- Parkieren sollte man primär auf dafür vorgesehenen Flächen.
- Auf dem Trottoir darf ein E-Trottinette nur abgestellt werden, wenn daneben 1.5 Meter frei bleiben.
- Das Tragen eines Helmes wird empfohlen.
Weitere Informationen
Etliche neuartige Elektro-Fahrzeuge haben in den letzten Jahren den Schweizer Markt erobert: E-Bikes, E-Trottinette, Cargo-Velos, Stehroller aber auch selbstbalancierende Geräte. Diese sogenannten «Trendfahrzeuge» sind vor allem in den Städten sehr beliebt. Über den folgenden Link gelangen Sie zu detaillierten Informationen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA).
www.astra.admin.ch – Vorschriften neues Fenster