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Planung einer privaten Kanalisation

Jeder Inhaber einer Liegenschaft ist verpflichtet, das Abwasser vollständig in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und so der Abwasserreinigungsanlage zuzuführen. Die Vorgaben für die Entsorgung hängen vom Verschmutzungsgrad ab. Die Liegenschaftsentwässerung unterstützt Sie gern bei der Planung eines Um- oder Neubaus Ihrer Abwasseranlagen.

 
SN 592 000 Planung und Erstellung von Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung
VSA-Richtlinie Regenwasserentsorgung
SN 507 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
SN 509 431 Entwässerung von Baustellen
SN 533 190 Kanalisationen
SN 531 205 Verlegung von unterirdischen Leitungen