Die Gebäude erhalten eine aus Strassennamen und Hausnummer bestehende Gebäudeadressierung, soweit es für eine eindeutige Identifikation und Auffindung notwendig ist. Dabei gilt die Regel, dass für jedes zum längeren Aufenthalt von Personen (Wohnen, Arbeiten, Freizeit etc.) bestimmte Gebäude eine Gebäudeadresse erhält.
Die Bauten sind jener Strasse zuzuteilen, gegen welche sie verkehrsmässig orientiert sind. Hinter- und Nebengebäude sowie Bauten, die in einer zweiten oder dritten Bautiefe stehen und nicht an einer benannten Strasse liegen, werden mit der Nummer des nächstliegenden Vordergebäudes unter Beifügung eines kleinen Buchstabens bezeichnet.
Die Hausnummernschilder sind so anzubringen, dass sie von der Zufahrtsstrasse aus gesehen werden können. Genügt das Hausnummernschild am Gebäude selbst nicht, so sind von der Zufahrtsstrasse aus Hinweistafeln anzubringen. Die Grundeigentümer sind verpflichtet, die Hausnummernschilder von Sichthindernissen wie Bäumen und Sträuchern freizuhalten.
Die Hausnummernschilder sowie die allenfalls notwendigen Hinweistafeln werden von Geomatik und Vermessung geliefert und montiert. Vor der Anbringung sind die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer anzuhören.
Hausnummernschilder, Hinweistafeln und deren Montage, wie auch der Ersatz von beschädigten oder nicht mehr vorhandenen Schildern oder Tafeln, wird den Grundeigentümern in Rechnung gestellt.
- Hausnummernschild (1 bis 4 Zeichen) CHF 66.00 bis 88.00 exkl. MWST
- Hausnummernschild Spezialanfertigung CHF 129.00 exkl. MWST
- Montage Hausnummernschild CHF 92.00 exkl. MWST
- Montage Folgeschild am gleichen Gebäude CHF 46.00 pro Tafel exkl. MWST
- Hinweistafel gemäss Erstellungskosten
- Versandspesen für Hausnummernschilder CHF 6.00 exkl. MWST
Für die Beschilderung der Strassennamen ist das Tiefbauamt der Stadt St.Gallen zuständig.
Massgebend für die Gebäudeadressierung ist das Reglement über die Benennung von Verkehrsanlagen und die Gebäudeadressierung vom 20. März 2007