Wie können Freiräume, wie Plätze, Parks, Freizeitanlagen oder Gärten, gestärkt werden? Können zusätzliche Freiräume in Gebieten mit Potenzial oder im Hinblick auf eine verstärkte Innenentwicklung geschaffen werden? Antworten dazu gibt die Freiraumstrategie.
Freiräume sind Flächen, die von Hochbauten und Infrastrukturen im Siedlungsgebiet umgeben sind. Dazu gehören Parkanlagen, Plätze, Gassen und Strassenzüge ebenso wie Freizeitanlagen, Siedlungsumgebungen und Familiengärten. Auch private Räume – Gärten, Vorplätze, Brachen usw. – zählen zum städtischen Freiraum. Mit der angestrebten Innenentwicklung entsteht in Zukunft ein erhöhter Nutzungs- und Bebauungsdruck auf wenig genutzte Flächen und bestehende Freiräume sowie ein Bedürfnis an zusätzlichen Freiräumen aufgrund einer höheren Bevölkerungsdichte. Die Freiraumstrategie zeigt auf, mit welchen Zielen und Massnahmen Freiräume aufgewertet und geschaffen werden können, der Komfort und die Atmosphäre gepflegt und sowohl Stadtnatur als auch Stadtklima gefördert werden können. Zudem sollen Nutzungen koordiniert und gesellschaftliche Aktivitäten gefördert werden und letztlich die Freiraumentwicklung aktiv und kooperativ vorangetrieben werden.
Die erarbeiteten Handlungsfelder und Entwicklungsziele dienen auch als Grundlage und Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung. Sie ermöglichen ein Abwägen von öffentlichen Interessen, die städtebauliche Beratung in Sondernutzungsplänen und sind eine Diskussionsbasis für die Strassenraumgestaltungen und Quartierentwicklung.
Umsetzung Freiraumstrategie
Die Entwicklung von Freiräumen ist eine Querschnittsaufgabe, da Freiräume von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren geplant, bewirtschaftet und bespielt werden. Die Freiraumfunktionen überlagern sich und überschreiten oft Eigentumsgrenzen und Zuständigkeitsbereiche.
Investitionen in den Freiraum lösen generell Folgeinvestitionen durch private Investoren aus (Nachbarschaftseffekt). Zudem haben Investitionen in Freiräumme indirekt positive Auswirkung auf die Lebensqualität, Standortattraktivität und die Gesundheit der Bevölkerung.
Die Umsetzung der Freiraumstrategie soll bis Ende 2030 abgeschlossen sein. Bei der Setzung der Zeithorizonte wurden insbesondere die Abhängigkeit der Massnahmen von der Bau- und Zonenordnung (BZO) und die politischen Zielsetzungen beachtet.
Die Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum sind vielfältig. Eine lebendige Stadt für die Bevölkerung mit hochwertiger Aufenthaltsqualität, unter Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte sowie Verkehrsinfrastrukturen erfordern ein Abwägen und Abstimmen der einzelnen Bedürfnisse und Ansprüche. Die Stadtplanung ist Ansprechpartnerin für stadträumliche Aspekte. Sie setzt sich für eine qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Raumes und für eine ganzheitliche Betrachtungsweise ein. Attraktive Frei- und Strassenräume sowie Plätze in den Quartieren leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in St.Gallen.