Auf einen Blick
- Standort: Stadtplan neues Fenster
- Anspechpersonen: Claudia Wiedemann, Co-Projektleiterin, Gesellschaftsfragen, claudia.wiedemann@stadt.sg.ch; Regine Rust, Co-Projektleiterin, Geschäftsleiterin Stiftung Suchthilfe, regine.rust@stiftung-suchthilfe.ch
Projektstand
Das Projekt befindet sich in einer sehr frühen Phase. Den Projektbeteiligten ist es ein grosses Anliegen, die Quartierbewohnenden, das lokale Gewerbe sowie weitere Betroffene früh in den Prozess einzubinden.
Ausblick
Die Planung des Pilotbetriebs wir in den nächsten Monaten konkretisiert, die Finanzierung gesichert und es werden politische sowie rechtliche Genehmigungen erwirkt. Konkret heisst dies:
- Konzepte: Finalisierung von Betriebs-, Sicherheits- und Umgebungskonzept
- Finanzierung: Klärung und Sicherstellung des Budgets
- Umbau: Planung sowie Einreichung des Baugesuchs
- Politischer Prozess: Vorlage an das Stadtparlament und politische Beratung
- Bewilligung: Antrag auf Betriebsbewilligung beim Kanton St.Gallen
Dabei ist eine offene, transparente Kommunikation und der direkte Austausch mit Anwohnenden, Gewerbe und weiteren Anspruchsgruppen für die Projektverantwortlichen zentral. Im Prozessverlauf finden verschiedene Anlässe statt, an denen sich interessierte Personen einbringen können.
Nächste Veranstaltung für Interessierte aus dem Quartier:
- Donnerstag, 27. August 2027, 17.30 Uhr
Wie gelingt ein gutes Miteinander im Quartier? Welche Fragen sind noch offen? An der Dialogveranstaltung diskutieren wir gemeinsam über Sicherheit, Betrieb und Zusammenarbeit rund um den begleiteten Konsumraum.
Häufige Fragen und Antworten
Geplant ist eine Kontakt- und Anlaufstelle mit integriertem Konsumraum. Kontakt- und Anlaufstellen bieten Menschen, die auf den Konsum illegaler Substanzen nicht verzichten wollen oder können, einen niederschwelligen Zugang zu Überlebenshilfe, Aufenthalt, Ruhe, Beratung sowie zur Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote.
Die Angebote dienen nicht nur dem sicheren Konsum, sondern auch als wichtige Anlauf- und Kontaktstelle für gesundheitlich, psychisch und sozial stark belastete Menschen. Mitarbeitende unterstützen bei Bedarf bei der Triage und der Anbindung an medizinische Versorgung, Sozialarbeit, Wohnen, Tagesstruktur, Therapie oder weitere Unterstützungsangebote.
In beaufsichtigten Injektions-, Inhalations- und Schnupfräumen können selbst mitgebrachte Substanzen unter hygienischen Bedingungen und fachlicher Aufsicht konsumiert werden. Dadurch können gesundheitliche Risiken, Überdosierungen und Infektionen reduziert sowie im Notfall rasch Hilfe geleistet werden.
Gleichzeitig leisten Kontakt- und Anlaufstellen einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des öffentlichen Raums, indem Konsum in geschützte Innenräume verlagert und belastende Situationen im öffentlichen Raum reduziert werden.
Einen Konsumraum braucht es, weil sich die Situation hinsichtlich des Konsums, der Lebensumstände, der Nutzung des öffentlichen Raumes sowie des Drogenmarkts verändert hat. Die zentrale Frage ist deshalb nicht, ob konsumiert wird, sondern wo und unter welchen Bedingungen.
Ein Konsumraum verlagert den Konsum aus dem öffentlichen Raum in einen geschützten Innenraum. Das entlastet Strassen, Parks und Hauseingänge spürbar und reduziert sichtbaren Konsum sowie konsumbedingte Verunreinigungen.
Gleichzeitig verbessert der Konsumraum die gesundheitliche Situation der Betroffenen: Er ermöglicht hygienische Konsumbedingungen, senkt das Risiko von Infektionen und erlaubt ein schnelles Eingreifen bei Überdosierungen. Dadurch können schwere Komplikationen und Todesfälle verhindert werden.
Darüber hinaus erleichtert der Konsumraum den Zugang zu Hilfe. Fachpersonal steht in Kontakt mit den Konsumierenden, vermittelt Wissen zu risikoärmerem Konsum und kann bei Bedarf in weiterführende Angebote wie Beratung, Therapie oder Substitution begleiten.
Insgesamt erfüllt der Konsumraum damit ordnungspolitische, gesundheitliche und sozialtherapeutische Funktionen: Er entlastet den öffentlichen Raum, schützt die Gesundheit der Betroffenen und stärkt die Anbindung an das Hilfesystem.
Der begleitete Konsumraum richtet sich an volljährige Menschen mit einer schweren Suchterkrankung, die illegale psychoaktive Substanzen konsumieren und sich häufig in instabilen gesundheitlichen oder sozialen Lebenssituationen befinden.
Dazu gehören insbesondere Personen:
• mit einem regelmässigen Konsum von Kokain, Crack/Freebase, Heroin oder anderen illegalen Substanzen
• die im öffentlichen Raum konsumieren
• die unter prekären Wohn- oder Lebensbedingungen leben
• die gesundheitlich, psychisch oder sozial stark belastet sind
• die bestehende Hilfsangebote nur schwer erreichen oder nutzen können
• die von sozialer Ausgrenzung betroffen sind.
Der Konsumraum richtet sich nicht an Gelegenheitskonsumierende, sondern an Menschen mit einem ausgeprägten Unterstützungs- und Schutzbedarf.
Ziel ist es, diese Personen niederschwellig zu erreichen, gesundheitliche Schäden zu reduzieren, Überlebenshilfe zu leisten sowie den Zugang zu weiterführender medizinischer, sozialer und therapeutischer Unterstützung zu ermöglichen. Gleichzeitig soll der Konsum im öffentlichen Raum reduziert und die Situation für Bevölkerung, Gewerbe und öffentliche Räume entlastet werden.
Die Stadt St.Gallen hat in enger Zusammenarbeit mit der Stiftung Suchthilfe mehrere Standorte geprüft. Darunter waren unter anderem eine «Erweiterung Blauer Engel im Katharinenhof», eine provisorische Lösung am Platztor sowie die Lagerstrasse 2/4. Der Standortentscheid basiert auf fachlichen Kriterien sowie Abklärungen zu Erreichbarkeit, Sicherheit und Einbettung ins Umfeld. Ziel war es, einen Standort zu identifizieren, welcher eine zeitnahe Realisierung des Angebots ermöglicht, eine gute Erreichbarkeit gewährleistet und sich gleichzeitig möglichst verträglich in das bestehende Umfeld einbetten lässt. Die Liegenschaft an der Lagerstrasse 2/4 bietet aus organisatorischer Sicht die meisten Vorteile. Das leerstehende Gebäude ist im Besitz der Stadt St.Gallen und wurde bis ins Jahre 2023 über 20 Jahre von der Stiftung Suchthilfe als Standort der Wohngemeinschaft Arche genutzt. Hier lässt sich das geplante Angebot realisieren, ohne eine bestehende Nutzung zu verdrängen. Die Zentrumsnähe gewährleistet eine gute Erreichbarkeit für die Nutzerinnen und Nutzer des Angebots. Ebenfalls weist der Standort eine gute Anbindung an weitere Unterstützungsangebote auf.
Eine Kontakt- und Anlaufstelle mit Konsumraum kann zu Veränderungen im unmittelbaren Umfeld führen. Möglich sind erhöhte Personenfrequenzen, Personen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten oder Nutzungskonflikte. Ziel aller beteiligten Stellen ist jedoch, eventuelle negative Auswirkungen möglichst gering zu halten, sodass diese nicht spürbar sind. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass durch gezielte Massnahmen Dealertätigkeiten, offene Konsumhandlungen, herumliegender Abfall sowie unkontrollierte Szenebildungen gar nicht erst entstehen. Entscheidend sind eine enge Begleitung, klare Regeln, eine konsequente Aufsicht sowie eine sichtbare Präsenz der Stadtpolizei St.Gallen.
Die Stadt St.Gallen verfolgt einen vernetzten Ansatz zwischen Stadtpolizei, Stiftung Suchthilfe, Sozialdiensten, Sicherheitsdiensten und weiteren Partnerorganisationen. Die Stadtpolizei wird die Lage laufend beurteilen, sichtbare Präsenz sicherstellen und bei Störungen konsequent einschreiten. Ziel bleibt ein allgemeinverträglicher öffentlicher Raum für alle Nutzenden, wie überall in der ganzen Stadt.

