Lärm
Die Stadtpolizei St.Gallen setzt die Massnahmen zur Verhinderung einzelner Lärmemissionen durch und kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen.
Die Lärmbelastung durch Strassenlärm ist im Strassenlärmkataster ersichtlich. Im Rahmen von Teilsanierungsprogrammen wurden an Liegenschaften mit hohen Belastungen Schallschutzfensterprogramme durchgeführt. Derzeit laufen Projekte für die Sanierung des Strassenlärms. Diese erfolgen in einem öffenlichen Auflageverfahren. Bei Neubauten ist die Bauherrschaft zuständig für die Einhaltung der Anforderungen des Lärmschutzes.
Für den Bahnlärm ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig. Die Stadt St.Gallen ist Mitglied der Region Ost, die sich für die Reduktion und für eine faire Verteilung des vom Flughafen Zürich erzeugten Fluglärms einsetzt.
Lärm von industriellen und gewerblichen Anlagen muss die Vorschriften der Lärmschutz-Verordnung einhalten.
Die Begrenzung des Baulärms wird im Immissionsschutzreglement, im Baubewilligungsverfahren und in der Baulärm-Richtlinie geregelt.
Gesetze und Richtlinien
Luft-Wärmepumpen erzeugen erheblichen Lärm, sowohl innen als auch aussen aufgestellt. In der Stadt ist durch die dichte Bauweise die Lärmproblematik ein wichtiger Planungsaspekt. Es muss daher im Rahmen der Baubewilligung eine Lärmbeurteilung vorgenommen werden.
Schall
Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) schützt das Publikum vor schädlichen Einflüssen von übermässigem Schall und Laseranlagen bei Veranstaltungen. Sie gilt an allen Veranstaltungen mit elektrisch verstärkter und unverstärkter Musik. Umwelt und Energie vollzieht die Verordnung in der Stadt.
An Konzerten, in Clubs und Bars treten Schallpegel auf, die bei längerer Exposition das Gehör gefährden. Je höher der Schallpegel, desto kürzer ist die Zeit, die für das Gehör unbedenklich ist. Beeinträchtigungen können auch bei Schall auftreten, den man als angenehm empfindet. Weitere Infos zu Musik und Hörschäden gibt die Broschüre der SUVA.
Gute Musik muss nicht laut sein. Gut gemischte Musik beeindruckt das Publikum ohne dass die Verstärkeranlage bis ans Maximum aufgedreht wird. Achten Sie auf genügend Abstand zwischen Lautsprecher und Publikum.
Veranstaltungen sind meldepflichtig, wenn sie nicht im eigenen Lokal stattfinden. Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A) sind in jedem Fall meldepflichtig. Nutzen sie das Online-Formular. In der Stadt St.Gallen können Schallpegelaufzeichnungsgeräte und -begrenzer auch bei Veranstaltungen mit Pegeln unter 100 dB verlangt werden.
Der Einsatz von Lasergeräten aller Klassen an Veranstaltungen ist meldepflichtig. Als Veranstalter sind Sie verantwortlich für den sicheren Betrieb der Laseranlagen. Sie sind dafür verantwortlich, dass keine gefährliche Strahlung in den Publikumsbereich gelangt. Umwelt und Energie legt bei Bedarf die Bedingungen fest, welche beim Betrieb der Anlage mindestens eingehalten werden müssen. Die Bedingungen werden in die Veranstaltungsbewilligung aufgenommen.
Seit 1. Dezember 2020 ist das Bundesamt für Gesundheit für den Vollzug des Teils Laser der V-NISSG zuständig.