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Lärm und Schall

Zum Schutz vor schädlichem und lästigem Lärm hat der Bundesrat die Lärmschutz-Verordnung erlassen. Für den Vollzug in der Stadt St.Gallen ist die Dienststelle Umwelt und Energie zuständig. Das Gleiche gilt für den Schutz vor den schädlichen Einflüssen von übermässigem Schall bei Veranstaltungen – hier geht es in erster Linie um verstärkte Musik.

 

Lärm

Schall

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) schützt das Publikum vor schädlichen Einflüssen von übermässigem Schall und Laseranlagen bei Veranstaltungen. Sie gilt an allen Veranstaltungen mit elektrisch verstärkter und unverstärkter Musik. Umwelt und Energie vollzieht die Verordnung in der Stadt.