Die Stadtpolizei St.Gallen setzt die Massnahmen zur Verhinderung einzelner Lärmemissionen durch und kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen.
Die Lärmbelastung durch Strassenlärm ist im Strassenlärmkataster ersichtlich. Im Rahmen von Teilsanierungsprogrammen wurden an Liegenschaften mit hohen Belastungen Schallschutzfensterprogramme durchgeführt. Derzeit laufen Projekte für die Sanierung des Strassenlärms. Diese erfolgen in einem öffenlichen Auflageverfahren. Bei Neubauten ist die Bauherrschaft zuständig für die Einhaltung der Anforderungen des Lärmschutzes.
Für den Bahnlärm ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig. Die Stadt St.Gallen ist Mitglied der Region Ost, die sich für die Reduktion und für eine faire Verteilung des vom Flughafen Zürich erzeugten Fluglärms einsetzt.
Lärm von industriellen und gewerblichen Anlagen muss die Vorschriften der Lärmschutz-Verordnung einhalten.
Die Begrenzung des Baulärms wird im Immissionsschutzreglement, im Baubewilligungsverfahren und in der Baulärm-Richtlinie geregelt.
Gesetze und Richtlinien
Luft-Wärmepumpen erzeugen erheblichen Lärm, sowohl innen als auch aussen aufgestellt. In der Stadt ist durch die dichte Bauweise die Lärmproblematik ein wichtiger Planungsaspekt. Es muss daher im Rahmen der Baubewilligung eine Lärmbeurteilung vorgenommen werden.