Kunstlicht in Aussenräumen ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil unserer Kultur geworden. Die zunehmenden Lichtemissionen zeigen aber auch negative Begleiterscheinungen. Oft wird ein erheblicher Teil des erzeugten Lichts in die natürliche Umwelt abgegeben - und das hat negative Folgen für nachtaktive Tiere und Insekten. Nächtliches Kunstlicht wird aber auch immer mehr für Menschen zum lästigen Phänomen. Lichtemissionen lassen sich mit verschiedenen Massnahmen vermeiden.
Das Immissionsschutzreglement der Stadt St.Gallen regelt den Schutz vor Lichtimmissionen:
- Beleuchtungsanlagen, die Aussenbereiche erhellen, sind so einzurichten, dass sie keine störenden Immissionen ausserhalb ihres Bestimmungsbereichs verursachen.
- Der Betrieb von Anlagen, die im Freien Licht- oder Lasereffekte erzeugen, darf keine schädlichen oder über den Bestimmungsbereich hinausgehende Immissionen verursachen und ist bewilligungspflichtig.