* steuerbares Vermögen = Vermögen nach Abzug der Freibeträge von CHF 75'000 bei Alleinstehenden oder CHF 150'000 bei Verheirateten sowie CHF 20'000 pro Kind.
Beträgt das steuerbare Vermögen mehr als CHF 100'000 (Alleinstehende) resp. CHF 150'000 (Verheiratete), gilt unabhängig vom Einkommen der Maximaltarif.