In der Tagesbetreuung werden Schulkinder aus der Stadt St.Gallen betreut, insbesondere aus den Schulhäusern und Kindergärten im jeweiligen Quartier. Von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 18.00 Uhr können Sie Ihr Kind nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen anmelden. Zur Auswahl stehen die folgenden Betreuungseinheiten:
- Morgenbetreuung: 7.00 – 8.00 Uhr
- Mittagsbetreuung: 11.40 – 13.30 Uhr
- Nachmittagsbetreuung: 13.30 – 15.20 Uhr
- Nachschulische Betreuung: 15.20 – 18.00 Uhr
- Ganztagesbetreuung während 9 Ferienwochen: 7.00 – 18.00 Uhr
Das Team der Tagesbetreuung besteht aus sozialpädagogisch ausgebildeten Mitarbeitenden und sorgfältig ausgewählten Fachpersonen. Es begleitet die Kinder in ihrer Alltagsgestaltung und unterstützt sie in der Bewältigung der täglichen Anforderungen. Ein strukturierter Tagesablauf, in dem vielfältige Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten ihren Platz haben, vermittelt den Kindern Sicherheit und Geborgenheit. Zum Betreuungsangebot gehört auch eine gesunde und kindergerechte Verpflegung. Je nach Betreuungszeit erhält Ihr Kind ein vollwertiges Frühstück, Mittagessen und eine Zwischenverpflegung, nach Möglichkeit frisch zubereitet in der eigenen Küche.
Sie können Ihr Kind direkt bei der Leitung der Tagesbetreuung des entsprechenden Schulhauses anmelden. Es gilt folgender Anmeldeschluss: 1. Mai für die Grundvereinbarung und 10. Juni für die Zusatzvereinbarung (für das erste Schulsemester, Beginn im August) und 1. Dezember für die Grund- und Zusatzvereinbarung (für das zweite Schulsemester, Beginn im Februar). Die Anmeldeformulare sowie weitere Informationen dazu finden Sie untenstehend bei den Dokumenten.
Nach dem jeweiligen Anmeldeschluss kann kein Platz mehr garantiert werden.
Die Betreuungsangebote der Stadt St.Gallen sind freiwillig und kostenpflichtig.
Elternbeiträge Tagesbetreuung
Die Höhe der Elternbeiträge ist im Tarifreglement Tagesbetreuung vom 22. Januar 2019 geregelt.
Grundlage für die Berechnung des Tarifs sind die finanziellen Verhältnisse der Eltern und Erziehungsberechtigten. Für die Berechnung ist das massgebende Einkommen entscheidend sowie das steuerbare Vermögen. Beträgt das steuerbare Vermögen mehr als CHF 100'000 (Alleinstehende) resp. CHF 150'000 (Verheiratete), gilt unabhängig vom Einkommen der Maximaltarif.
Mit dem Tarifrechner kann der individuelle Tarif für die gewünschten Betreuungseinheiten ermittelt werden.
Tarifrechner Elternbeiträge