Im Kindergarten beginnt für das Kind ein wichtiger Lebensabschnitt. Seine Entwicklung wird im freien Spiel und durch das gemeinsame Erleben und Gestalten in der Gruppe unterstützt und gefördert. Dieses Miteinander ist die Grundlage, um mit anderen Menschen umgehen zu können. Die Kinder üben sich in Selbst- und Sozialkompetenz: Sie lernen andere zu achten, zu teilen, anderen Kindern zu helfen und selber Hilfe anzunehmen.
Mit dem Kindergarten beginnt die Schulzeit. Kinder treten in den Kindergarten ein, wenn sie bis zum 31. Juli des Jahres das vierte Lebensjahr vollendet haben. Der Besuch des Kindergartens während zwei Jahren ist obligatorisch.
Die Eltern werden bis Ende Mai von den Schulleitungen schriftlich informiert, welchen Kindergarten ihr Kind besuchen wird. Das Schuljahr beginnt jeweils am Montag der 33. Kalenderwoche.
Eine Rückstellung vom Kindergarteneintritt ist nur im Ausnahmefall möglich.
Im Kindergarten eröffnet sich dem Kind eine neue Welt, in der es sich zurechtfinden muss, um seinen Platz in der Gemeinschaft gleichaltriger Kinder zu finden. Die persönliche Entwicklung des Kindes wird im freien Spiel sowie durch das gemeinsame Erleben und Gestalten in der Gruppe unterstützt und gefördert.
Bildungsauftrag
Richtlinie für den Bildungsauftrag im Kindergarten ist der Erziehungsplan des Kantons St.Gallen. Die Bildungsziele sind auf die ganzheitliche Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit ausgerichtet. Welche Methoden die Lehrperson anwendet, um die Ziele zu erreichen, steht ihr frei.
Gesundheitsfördernde Schule
Die Leistungen der Dienststelle Schulgesundheit der Stadt St.Gallen richten sich auf das physische, psychische und das soziale Wohlbefinden der Kinder aus. Die Fachleute der Schulgesundheit beraten und unterstützen Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen aus der Stadt St.Gallen. Informationen aus den persönlichen Gesprächen behandeln sie vertraulich.
Früherfassung von Entwicklungsauffälligkeiten
Die Kindergartenlehrperson verfolgt die Entwicklung der Kinder sehr aufmerksam. Entwicklungsauffälligkeiten werden so frühzeitig erfasst. In Zusammenarbeit mit Eltern und Fachleuten leitet sie geeignete Unterstützungsmassnahmen in die Wege
(wie z.B. Logopädie, Psychomotorik).
Verkehrserziehung
Verkehrsinstruktoren und -instruktorinnen der Stadtpolizei üben ergänzend zu den Eltern ein Mal pro Jahr mit den Kindern das richtige Verhalten im Strassenverkehr.
Schulische Heilpädagoginnen und Schulische Heilpädagogen (SHP) unterstützen in den Regelklassen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich. Die Unterstützung umfasst verschiedene Angebotsformen wie Förderplanung, Arbeit mit dem einzelnen Kind, dem Jugendlichen, Arbeit in Gruppen, Beratung von Eltern und Lehrpersonen, Zusammenarbeit und Vernetzung.
Die Förderstunden für Schülerinnen und Schüler werden in Absprache mit der Klassenlehrperson während der regulären Unterrichtszeiten festgesetzt. Die möglichst unterrichtsnahe Förderung wird in enger Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen und der Fachperson für Schulische Heilpädagogik geplant und ihre Wirksamkeit regelmässig, spätestens nach Ablauf einer festgelegten Dauer, überprüft.
«Purzelbaum» bringt Schwung in den Kindergartenalltag aller städtischer Kindergärten. Mit einfachen und praxisnahen Mitteln sorgt das Konzept seit 2007 für mehr Bewegung und ausgewogene Ernährung im Kindergarten.
In einem Zeitraum von zwei Jahren werden Kindergartenlehrpersonen in der Einführung und Umsetzung eines bewegten Kindergartenalltags begleitet und ausgebildet, die Kindergärten bewegungsfördernd umgestaltet.
Die Erfahrungen zeigen: Die Kinder bewegen sich häufiger und sicherer. Sie haben mehr Spass an der Bewegung und die Konzentrationsfähigkeit nimmt zu.
Unterricht im Kindergarten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.40 Uhr.
Die Nachmittage sind im ersten Kindergartenjahr unterrichtsfrei. Im zweiten Jahr kommen zwei Nachmittage, je von 13.40 bis 15.20 Uhr, hinzu. Die Eltern können ihr Kind im ersten Kindergartenjahr semesterweise für die erste Morgenlektion abmelden.
Kann ein Kind die Schule nicht besuchen, ist die Lehrperson zu orientieren. Diese ist ihrerseits verpflichtet, bei Nichteintreffen eines Kindes umgehend die Eltern zu benachrichtigen.
Für zwei Halbtage pro Schuljahr kann ein Kind vom Unterricht befreit werden. Urlaubsbewilligungen von bis zu zwei Kalenderwochen erteilt die Schulleitung. Urlaubsbewilligungen von mehr als zwei Kalenderwochen pro Schuljahr erteilt die Dienststelle Schule und Musik.