Die 26 Kantone sind für das Bildungswesen zuständig, soweit die Bundesverfassung nicht den Bund für zuständig erklärt. Die Kompetenzen des Bundes betreffen den nachobligatorischen Bildungsbereich: Bei den gymnasialen Maturitätsschulen, der Berufsbildung und den Hochschulen sind Bund und Kantone Partner in der Verantwortung für das öffentliche Bildungswesen.
Die Gemeinden übernehmen – vor allem in der obligatorischen Schule – verschiedene Aufgaben. (Quelle: educa.ch)
Die Volksschule des Kantons St.Gallen umfasst den Kindergarten, die Primarschule sowie die Oberstufe. Der Schulbesuch steht allen Kindern und Jugendlichen offen und ist unentgeltlich.
Träger der Volksschule sind 92 selbstständige Schul- und Einheitsgemeinden. Der Kanton ist zuständig für die Gesetzgebung, die Lehrpläne und Lehrmittel, die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen und die Schulaufsicht. Oberstes Lenkungsorgan ist der Bildungsrat.
Die Volksschule im Kanton St.Gallen dauert elf Jahre. Zu Beginn der Schulzeit wird die Basis für das schulische Lernen gelegt. Diese Grundlage wird im Lauf der Schuljahre gefestigt und erweitert.
Die Stadt St.Gallen ist Trägerin der Volksschule. Die Stadt ist in dre Schulkreise unterteilt. Jeder Schulkreis verfügt über mehrere Standorte mit Kindergärten und Primarschulen sowie über eine Oberstufenschule. An allen Standorten gibt es Angebote der familienergänzende Tagesbetreuung.
Mit dem Kindergarten beginnt die Schulzeit. Kinder treten in den Kindergarten ein, wenn sie bis zum 31. Juli des Jahres das vierte Lebensjahr vollendet haben. Der Besuch des Kindergartens während zwei Jahren ist obligatorisch. Die Eltern werden bis Ende Mai schriftlich informiert, welchen Kindergarten ihr Kind besuchen wird. Das Schuljahr beginnt jeweils am Montag der 33. Kalenderwoche.
Übertritte sind bedeutende Schritte in der schulischen Laufbahn und in der Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung:
Für berufstätige Väter und Mütter ist eine verlässliche Kinderbetreuung während der Arbeitszeit ein zentrales Anliegen. In der Stadt St.Gallen besteht ein gut ausgebautes Betreuungsangebot:
Kann ein Kind die Schule nicht besuchen, ist die Lehrperson zu orientieren. Diese ist ihrerseits verpflichtet, bei Nichteintreffen eines Kindes umgehend die Eltern zu benachrichtigen. Für zwei Halbtage pro Schuljahr kann ein Kind vom Unterricht befreit werden. Urlaubsbewilligungen von bis zu zwei Kalenderwochen erteilt die Schulleitung. Urlaubsbewilligungen von mehr als zwei Kalenderwochen pro Schuljahr erteilt die Dienststelle Schule und Musik.