Jedes Zusammenleben braucht Regeln, zu Hause, bei der Arbeit, in der Schule und auch in der Freizeit. Auch die Tierwelt, die Natur allgemein, kennt Regeln. Sie dienen dazu, das Miteinander zu erleichtern und helfen, sich zu respektieren und einander zu vertrauen.
Spelterini-Spielregeln für Eltern
Kompetenzenweg
- Nehmen Sie bei Unklarheiten oder bei aufkommenden Schwierigkeiten immer zuerst mit der Lehrperson Ihres Kindes Kontakt auf.
- Wenn nach einem Gespräch zwischen Eltern und Lehrperson Differenzen bestehen, kann die Schulleitung eingeschaltet werden.
- Weiterhin ungelöste Probleme gelangen erst in dritter Instanz an die Dienststelle Schule und Musik der Stadt St.Gallen.
Krankheit, Absenzen
Melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall vor Unterrichtsbeginn ab: Die Kindergartenkinder direkt im Kindergarten zwischen 07.45 bis 08.00 Uhr, die Schulkinder zwischen 07.30 und 07.50 Uhr bei der unterrichtenden Klassenlehrperson.
Wir sind verpflichtet, uns nach dem Aufenthalt des Kindes zu erkundigen, wenn es nicht zur Schule kommt.
Urlaub
Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht gewährt.
Urlaubsgesuche sind mit dem entsprechenden Formular mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich einzureichen (via Lehrperson an die Schulleitung). > Urlaubgesuch
Dispens: bei schriftlicher Mitteilung an die Lehrperson 2 Tage im Voraus, können Eltern ihr Kind 2 Halbtage (pro Schuljahr) vom Unterricht freistellen.
Kleider
Trainingskleidung, Kleider im Militär-Look und Kopfbedeckungen gehören nicht in den Unterricht.
Fahrrad
Fahrräder, die für den Schulweg benützt werden, dürfen nur mit Bewilligung der Schulleitung auf dem Pausenplatz parkiert werden.
Handy
Auf dem Schulhausareal gilt für Schul- und Hortkinder von 07.00 bis 18.00 Uhr ein Handy-Verbot. Das heisst, dass in dieser Zeit das Handy ausgeschaltet ist.