
Die anspruchsvolle Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Im ersten Jahr absolvieren Sie an der Ostschweizer Polizeischule in Amriswil den theoretischen Kursteil, welchen Sie mit der PEF (Prüfung der Einsatzfähigkeit) abschliessen. Nach bestandener PEF werden Sie ins Korps der Stadtpolizei St.Gallen aufgenommen. Anschliessend folgt ein Praxisjahr in unserem Korps. Am Ende dieses Jahres absolvieren Sie die Berufsprüfung Polizistin/Polizist mit eidg. Fachausweis. Während der gesamten Ausbildung sind Sie bei uns mit vollem Gehalt eingestellt.
Ein fakultativer Informationsanlass gibt einen Einblick in den Beruf als Polizistin oder Polizist. Die nächste Informationsveranstaltung wird im Frühling 2024 durchgeführt. Das genaue Datum wird demnächst bekanntgegeben.
Zu Beginn prüfen wir, ob Sie die formellen Voraussetzungen erfüllen (unten aufgeführt). Sofern dies zutrifft und Sie den Eignungstest mit guten Werten bestanden haben, erhalten Sie eine schriftliche Einladung für das weitere Auswahlverfahren. Dieses wird sobald einige Bewerbungen vorliegen lanciert und beinhaltet folgende Punkte:
- Sie füllen digital zu Hause den Fragebogen «Bochumer Inventar zur berufsbezogenen Persönlichkeitsbeschreibung (BIP)» aus. Das BIP ist ein Fragebogen, mit dem 14 berufsbezogene Aspekte der Persönlichkeit effizient und systematisch erfasst werden. Den Zugangslink erhalten Sie von einer externen Partnerorganisation der Stadtpolizei St.Gallen, welche den Fragebogen im Anschluss auswertet.
- Sie legen einen individuellen Termin für einen Besuch bei unserem Vertrauensarzt fest. Die Koordinaten und den Zeitraum erhalten Sie mit der Einladung zum weiteren Auswahlverfahren.
- Sie nehmen an einem Assessment teil. Zu Beginn wird eine Gruppenarbeit gelöst. Das anschliessende strukturierte Interview mit einem Fachgremium dauert rund 60 Minuten und beinhaltet zum Beispiel Fragen über Ihre Person, Ihren beruflichen Werdegang und Ihre Motivation für die Arbeit als Polizistin oder Polizist bei der Stadtpolizei St.Gallen.
Nach dem Vorstellungsgespräch erfolgt aufgrund der Ergebnisse eine weitere Selektionierung. Sie erhalten von uns danach entweder eine telefonische Einladung für ein Gespräch mit dem Kommandanten oder eine schriftliche Absage. Das Gespräch mit dem Kommandanten dauert rund 30 Minuten. Nach diesem Gespräch wird definitiv über eine Anstellung entschieden. Wir orientieren Sie telefonisch über diesen Entscheid.
Für die Bewerbung wird ein bestandener Eignungstest mit Zertifikat des ostpol.ch (Gültigkeit 2 Jahre) vorausgesetzt. Die Daten der nächsten Eignungstests bei der Stadtpolizei St.Gallen werden demnächst bekanntgegeben. Der Eignungstest kann aber auch bei einem anderen Ostschweizer Korps absolviert werden. Die Anmeldung erfolgt über untenstehenden Link.
Wird der Eignungstest oder einer seiner Bestandteile (Sport- oder Theorietest) nicht bestanden, kann dieser ab 1. Prüfungsdatum innerhalb von 365 Tagen einmal wiederholt werden. Nach zwei erfolglosen Versuchen innerhalb von 365 Tagen ab dem ersten Prüfungsdatum kann ein weiterer Test erst wieder nach einer Wartefrist von zwei Jahren (ab 2. Versuch) bei einem Ostschweizer Polizeikorps absolviert werden. Als erfolgloser Versuch gilt ein Eignungstest, nach welchem nicht beide Bestandteile (Sport- oder Theorietest) bestanden worden sind.
Eignungstest bestanden
In diesem Fall erhalten Sie das Zertifikat zugesandt, welches zwei Jahre gültig ist. Damit können Sie sich innerhalb von zwei Jahren bei der Stapo SG oder bei einem anderen Polizeikorps des ostpol.ch bewerben.
Eignungstest zum Teil bestanden
Auch in diesem Fall erhalten Sie ein entsprechendes Zertifikat. Damit können Sie sich bei der Stapo SG oder bei einem anderen Polizeikorps des ostpol.ch erneut für einen Eignungstest anmelden. Sie müssen aber nur noch den nichtbestandenen Teil absolvieren.
Eignungstest nicht bestanden
Sollten Sie beide Tests nicht bestanden haben, werden Sie schriftlich benachrichtigt
Weitere Informationen zum Sporttest sind hier zu finden.
- gültiges Zertifikat bestandener Eignungstest (IST-2000R und Sporttest ostpol.ch)
- Schweizer Bürgerrecht oder absehbare Einbürgerung bis Beginn Polizeischule
- Abgeschlossene Berufsausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, Mittelschulabschluss oder gleichwertige Ausbildung
- Einwandfreier Leumund (Strafregisterauszug, Auszug ADMAS und Betreibungsamt)
- Hohe Selbst- und Sozialkompetenz, bürgerfreundliche Einstellung
- Führerschein Kat. B
- Bereitschaft für digitales Arbeiten mit Smartphones und Computer
- Tastaturschreiben
- Gute Gesundheit, psychische und physische Belastbarkeit
- SLRG Brevet Basis Pool muss bis zu Beginn der Polizeischule absolviert und vorgewiesen werden
- Wohnsitzpflicht nach bestandener Vorprüfung im Praxisjahr im Umkreis von 60 Minuten
Sie haben den Eignungstest erfolgreich absolivert und das Zertifikat erhalten? Dann bewerben Sie sich bei uns für die nächste Polizeischule, welche im Oktober 2024 startet! Füllen Sie dazu das Bewerbungsformular unten aus und senden Sie uns alle aufgeführten Unterlagen als PDF an personalgewinnung.stapo@stadt.sg.ch. Die Anhänge sollten dabei insgesamt 12MB nicht überschreiten. Der Eingang Ihrer Bewerbung wird Ihnen innerhalb von wenigen Tagen bestätigt.
Die verschiedenen Auswahlschritte werden sobald einige Bewerbungen vorliegen fortlaufend durchgeführt. Sie erhalten eine entsprechende Einladung.
Fragen und Antworten
Zum Auswahlverfahren gehört ein Untersuch beim Vertrauensarzt. Dieser beurteilt, ob die Ausübung des Berufs als Polizistin oder Polizist möglich ist.
Mit dem Eintritt in die Polizeischule werden zukünftige Polizistinnen und Polizisten vom Militärdienst befreit. Für eine Dienstbefreiung muss die Rekrutenschule absolviert sein.
Die zweijährige Polizeischule wird bei vollem Gehalt absolviert. Im ersten Ausbildungsjahr verdienen zukünftige Polizistinnen und Polizisten CHF 66'600.-. Im zweiten Ausbdilungsjahr liegt der Lohn bei CHF 70'025.-, wobei Zulagen wie beispielsweise für Schichtdienst dazukommen. Bei der Angabe handelt es sich um den Jahresbruttolohn, welcher in 13 Monatslöhnen ausbezahlt wird. Der 13. Monatslohn wird je zur Hälfte im Monat Juni und November vergütet.
Im ersten Ausbildungsjahr werden die vier Wochen Ferien durch die Polizeischule Ostschweiz vorgegeben. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr können Sie Ferienwünsche bei der Stadtpolizei St.Gallen anbringen, welche wenn immer möglich berücksichtigt werden. Insgesamt haben Sie ab dem zweiten Ausbildungsjahr fünf Wochen Ferien im Jahr.
Im ersten Ausbildungsjahr wird bei der Polizeischule Ostschweiz nach einem vorgegebenen Stundenplan gearbeitet. Samstag und Sonntag sind in der Regel schulfrei. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr arbeiten Sie im Schichtbetrieb bei der Stadtpolizei St.Gallen.
Im ersten Ausbildungsjahr besteht keine Wohnsitzpflicht. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr müssen Sie innerhalb eines Rayons von 60 Fahrminuten zum Arbeitsort (Vadianstrasse 57) wohnen. Dies entspricht der Vorgabe für ausgebildete Polizistinnen und Polizisten.