Eine Motion ist ein parlamentarischer Vorstoss, mit dem jedes Mitglied des Stadtparlaments beantragen kann, dass der Stadtrat den Entwurf für eine Revision der Gemeindeordnung, für ein rechtsetzendes Reglement oder einen anderen in die Zuständigkeit des Stadtparlaments fallenden Beschluss vorlegt. Das gleiche Recht steht den parlamentarischen Kommissionen zu. Motionen müssen von einer Mehrheit des ganzen Stadtparlaments erheblich erklärt werden, damit der Motionsauftrag dem Stadtrat tatsächlich erteilt wird.
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| Titel | Typ | Eröffnung | Abschluss |
|---|---|---|---|
| Neuordnung der Ständigen Parlamentarischen Kommissionen; fünf Direktionen, fünf Kommissionen; Nachtrag V zum Geschäftsreglement des Stadtparlaments vom 14. September 2004 (sRS 151.1) | Motion | 11.02.2014 | 15.09.2015 |
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