Diese Schlichtungsbehörde erfüllt die folgenden Aufgaben:
- die Beratung der Parteien in Mietfragen
- das Herbeiführen einer Einigung bei Streitigkeiten zwischen den Mietparteien
- das Fällen eines Entscheides oder Unterbreiten eines Urteilvorschlages gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
Vermieter und Mieter sind durch die entsprechenden Verbände in der Schlichtungsbehörde paritätisch vertreten.