Diese Schlichtungsbehörde erfüllt die folgenden Aufgaben:
- die Beratung der Parteien in Mietfragen
- das Herbeiführen einer Einigung bei Streitigkeiten zwischen den Mietparteien
- das Fällen eines Entscheides oder Unterbreiten eines Urteilvorschlages gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
Vermieter und Mieter sind durch die entsprechenden Verbände in der Schlichtungsbehörde paritätisch vertreten.
Beratung der Mietparteien
Die Mitarbeitenden des Wohnungsamtes beraten die Mietparteien bei Problemen oder Streitigkeiten in Mietverhältnissen, beispielsweise bei
- Kündigungen
- Berechnung oder Beurteilung von Mietzinsänderungen
- Heiz- und Nebenkostenabrechnungen
- Unklarheiten beim Mietvertragsabschluss usw.
Beratung
Bevölkerungsdienste, Rathaus, 1. Stock, Schalter 12 mit Ticketsystem
