Die Mitarbeitenden des Wohnungsamtes beraten die Mietparteien bei Problemen oder Streitigkeiten in Mietverhältnissen, beispielsweise bei
- Kündigungen
- Berechnung oder Beurteilung von Mietzinsänderungen
- Heiz- und Nebenkostenabrechnungen
- Unklarheiten beim Mietvertragsabschluss usw.
Beratung
Bevölkerungsdienste, Rathaus, Schalter 12, 1. Stock, telefonisch oder per E-Mail.
Das Begehren um Vollzug der Ausweisung aus einer Mietsache kann in mündlicher oder schriftlicher Form bei den Bevölkerungsdiensten / Gemeindamtliche Aufgaben gestellt werden. Der Entscheid des Kreisgerichtes – mit Vollstreckbarkeitserklärung des Kreisgerichtes (einzuholen beim Kreisgericht, Bohl 1, 9004 St.Gallen) – muss vorgelegt werden.
Gleichzeitig mit dem Ausweisungsbegehren wird ein Kostenvorschuss von CHF 600.00 in Rechnung gestellt.
Persönliche Beratung
Bevölkerungsdienste, Rathaus, Schalter 12, 1. Stock, telefonisch oder per E-Mail.
Weitere Informationen
Beim Wohnungsamt am Schalter 1 im Rathaus (1. Stock) können folgende Drucksachen/Formulare gekauft werden:
- St.Galler Mietvertrag (CHF 2.50)
- Allgemeine Bestimmungen zum St.Galler Mietvertrag (CHF 3.00)
- Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen des Vermieters (CHF -.50)
- Mitteilung der Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen (CHF -.50)
Bestellungen werden ab einem Bestellwert von CHF 30.00 im Gerichtskreis St.Gallen ausgeführt. Für Porto, Verpackung und Rechnungsstellung werden CHF 10.00 verrechnet.
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