Die Mitarbeitenden des Wohnungsamtes beraten die Mietparteien bei Problemen oder Streitigkeiten in Mietverhältnissen, beispielsweise bei
- Kündigungen
- Berechnung oder Beurteilung von Mietzinsänderungen
- Heiz- und Nebenkostenabrechnungen
- Unklarheiten beim Mietvertragsabschluss usw.
Beratung
Bevölkerungsdienste, Rathaus, Schalter 12, 1. Stock, telefonisch oder per E-Mail.
Das Begehren um Vollzug der Ausweisung aus einer Mietsache kann in mündlicher oder schriftlicher Form bei den Bevölkerungsdiensten / Gemeindamtliche Aufgaben gestellt werden. Der Entscheid des Kreisgerichtes – mit Vollstreckbarkeitserklärung des Kreisgerichtes (einzuholen beim Kreisgericht, Bohl 1, 9004 St.Gallen) – muss vorgelegt werden.
Gleichzeitig mit dem Ausweisungsbegehren wird ein Kostenvorschuss von CHF 800.00 in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass bei Rückzug oder Absage eine Aufwandentschädigung von CHF 200.00 verrechnet wird.
Persönliche Beratung
Bevölkerungsdienste, Rathaus, Schalter 12, 1. Stock, telefonisch oder per E-Mail.