Es gibt unterschiedliche Verfahren zur Einbürgerung. Je nachdem welches Einbürgerungsverfahren auf Sie zutrifft, müssen Sie unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.
Erleichterte Einbürgerung
Für die Erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. Die Voraussetzungen bei diesem Einbürgerungsverfahren sind von Fall zu Fall verschieden. Mehr erfahren Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Migration. Eine erleichterte Einbürgerung ist für sie möglich wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mit einer Person verheiratet, die schon bei der Heirat Schweizer oder Schweizerin war.
- Sie sind Kind eines Elternteiles, das schon seit Ihrer Geburt Schweizer oder Schweizerin ist.
- Sie sind minderjährig UND staatenlos.
- Sie sind unter 25 Jahre UND aus einer ausländischen Familie, die in dritter Generation in der Schweiz lebt.
Ordentliche Einbürgerung
Für alle anderen Personen ist die ordentliche Einbürgerung. Für dieses Einbürgerungsverfahren ist die Stadt St.Gallen verantwortlich. Im Ablauf des Verfahrens gibt es leichte Unterschiede für Personen über 20 oder unter 20 Jahren. Für die ordentliche Einbürgerung müssen Sie folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie brauchen eine gültige Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C)
- Sie haben seit 5 Jahren den Wohnsitz in der Stadt St.Gallen.
- Sie müssen seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen. Diese Anzahl Jahre wird je nach Alter und Niederlassungsbewilligung unterschiedlich berechnet. Unser Service-Assistent neues Fenster hilft Ihnen dabei.
Allfälliger Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Die Schweiz erlaubt Ihnen, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Allerdings kann es sein, dass Ihr Heimatsland keine Doppelbürgerschaft anerkennt. Es kann also sein, dass Sie durch die Einbürgerung automatisch Ihre vorherige Staatsangehörigkeit verlieren. Für Informationen können Sie sich an die Botschaften und Konsulate Ihres Herkunftsstaats wenden.
Einbürgerung als Familie
Für die Voraussetzungen zur Einbürgerung als Familie ist der Familienvater oder die -mutter relevant. Das heisst, wenn der Vater oder die Mutter die Voraussetzungen erfüllt, können auch die minderjährigen Kinder in gleichen Verfahren eingebürgert werden. Wenn die Kinder älter als 11 Jahre alt sind, müssen sie bereits seit zwei Jahren in St.Gallen leben.
Wichtig:
- Volljährige Personen (egal ob Eltern oder deren Kinder) müssen die Voraussetzungen stets für sich selbst erfüllen.
Einbürgerung als Minderjährige
Minderjährige Personen können sich auch alleine einbürgern lassen, wenn die Elternteile oder die Erziehungsberechtigten die Voraussetzungen noch nicht erfüllen.
Damit Ihr Einbürgerungsgesuch erfolgreich ist, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen folgende Bedingungen erfüllen:
- Einhalten des Strafgesetzes: Sie haben keine relevanten Einträge im Strafregister und keine laufenden Strafverfahren.
- Finanzielle Lage: Sie haben keine unbezahlten Einträge im Betreibungsregister und können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie mit Ihrem Lohn, Ihrem Vermögen oder durch Ansprüche gegenüber Dritten (z.B. AHV, IV, Arbeitslosengelder) decken, bzw. sind in einer Ausbildung.
- Werte der Bundesverfassung: Sie müssen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie die Werte der Bundesverfassung akzeptieren.
- Eigene Integration: Sie pflegen soziale Kontakte zu anderen Schweizern und Schweizerinnen und nehmen am kulturellen Leben in der Schweiz teil.
- Integration und Unterstützung der Familie: Sie fördern die Integration ihrer Familie, kümmern sich um Ihre Kinder und fördern Ihre Erziehung.
- Deutschkenntnisse: Sie müssen nachweisen , dass Ihr Deutsch gut ist. Sie müssen das Sprachniveau B1 (mündlich und schriftlich) vorweisen.
Sie müssen keinen Nachweis erbringen, wenn:
- Deutsch Ihre Muttersprache ist oder
- Sie in der Schweiz 5 Jahre die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben.
- Staatskundetest: Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, müssen Sie einen Staatskundetest von Arge Integration bestehen. Der Test darf bei Einreichung des Einbürgerungsgesuch nicht länger als zwei Jahre zurück liegen. Tests von anderen Anbietern, bspw. der Migros Klubschule, werden in der Stadt St.Gallen nicht akzeptiert.
Wenn Sie eine der Bedingung aus körperlichen, geistigen oder psychischen Gründen nicht erfüllen können, wird dies bei der Beurteilung berücksichtigt. Allerdings kann der Einbürgerungsrat die Einreichung weiterer Unterlagen und Zeugnisse verlangen, um die Verhinderung zu belegen.
Was kann ich bereits tun, wenn ich die Voraussetzung noch nicht erfülle?
Wenn Sie noch einige Jahre warten müssen, um sich einbürgern zu lassen, können Sie z.B. bereits an Ihren Deutschkenntnissen arbeiten und den Deutschtest absolvieren (falls verlangt) oder für den Staatskundetests lernen und diesen bereits ablegen. Die Bescheinigung, dass sie den Staatskundetest bestanden haben, darf nicht älter als 2 Jahre sein.
In der Regel dauert das Einbürgerungsverfahren etwa eineinhalb bis zwei Jahre.
Erleichterte Einbürgerung:
Die erleichterte Einbürgerung kostet für Erwachsene CHF 900, für Personen bis 18 Jahre CHF 650 und für Personen unter 12 Jahre CHF 250.
Allgemeine Einbürgerung:
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Total
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Gemeinde
|
Kanton
|
Bund
|
|---|---|---|---|---|
| Familie (2 Erwachsene (Ü25) und minderjährige Kinder) | 3150 |
1900 |
1100 |
150 |
| Ehepaar (2 Erwachsene (Ü25)) | 3050 |
1900 |
1000 |
150 |
Kleinfamilie (1 Erwachsener (Ü25) und minderjährige Kinder) |
2350 |
1400 |
800 |
150 |
| Einzelperson (unter 25 Jahre) | 1000 |
200 |
700 |
100 |
Einzelperson (über 25 Jahre) |
2200 |
1400 |
700 |
100 |
Dazu kommen noch die Kosten für besuchte Deutschkurse (abhängig von der Dauer des Kurses), die Kosten für den Nachweis der Deutschkenntnisse (z. B. fide Test CHF 250) und des Staatskundetests (CHF 120). Ebenfalls sind die Kosten für die erforderlichen Dokumente (wie z. B. Wohnsitzbescheinigung) zu berücksichtigen, die zusammen mehr als CHF 100 kosten.
Wichtig: Dieser Ablauf gilt nur für die ordentliche Einbürgerung. Für die erleichterte Einbürgerung gilt der Ablauf des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Schritt 1: Prüfung der Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung
Nutzen Sie unseren Service-Assistenten um herauszufinden, ob sie mit Ihrem Einbürgerungsverfahren bereits starten können.
Service-Assistent starten neues FensterSchritt 2: Gesuchsformular und Beilageblätter herunterladen und relevante Unterlagen bestellen
Wenn Sie die Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllen, können Sie hier das Gesuchsformular und die benötigten Beilageblätter herunterladen.
Beachten Sie die Bedingungen für eine erfolgreiche Einbürgerung neues Fenster, insbesondere den Staatskundetest und den Deutschnachweis, den Sie erbringen müssen.
Weitere erforderliche Unterlagen für das Einbürgerungsgesuch:
| Dokumente | für folgende Person(nen) |
|---|---|
| Bewerbungsschreiben (woraus die Beweggründe für das Einbürgerungsgesuch hervorgehen) | alle über 16-jährigen Personen, die in das Einbürgerungsgesuch einbezogen sind |
Wohnsitzbescheinigung(en) der letzten 10 Jahre (Aufenthalt in der Schweiz), zu beziehen bei den Einwohnerämtern Die Wohnsitzbescheinigung für die Stadt St. Gallen können sie mit diesem Formular bestellen |
alle Personen, die in das Einbürgerungsgesuch einbezogen sind |
|
Ausweis über den registrierten Familienstand (direkt beim Zivilstandsamt der Stadt St.Gallen bestellbar) |
Person ohne Kinder Ehegatten mit Kindern Einzelperson mit minderjährigen Kindern
Person in eingetragener Partnerschaft |
| Ausländerausweis (Fotokopie) | alle Personen, die in das Einbürgerungsgesuch einbezogen sind |
| Staatsangehörigkeitsausweis (Fotokopie des Reisepasses) | alle auf dem Einbürgerungsgesuch aufgeführten Personen (auch die/der nicht miteinbezogene Ehefrau/Ehemann bzw. eingetragener/e Partner/in) |
| Sprachnachweis über das Bestehen guter Deutschkenntnisse (wenigstens Referenzniveau B1) mündlich und schriftlich | alle Personen, die in das Einbürgerungsgesuch einbezogen sind - ausgenommen sind Personen für die kein Sprachtest erforderlich ist (z. B. Deutsch als Muttersprache spricht oder wenigstens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Deutschen Sprache besucht hat) |
| Nachweis über das Bestehen des Staatskundetests | alle über 15-jährigen Personen, die in das Einbürgerungsgesuch einbezogen sind |
Wichtige Hinweise:
Die aufgeführten Dokumente sind, wenn nicht anders vermerkt, im Original beizulegen. Die eingereichten Unterlagen werden in der Regel nicht zurückgegeben. Dokumente dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Schritt 3: Einreichung des ausgefüllten Gesuchformulars samt Beilagen
Füllen Sie das Einbürgerungsgesuch aus und geben Sie es mit allen nötigen Unterlagen bei den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen ab.
Bei Fragen zum Ausfüllen des Gesuchs und zu den benötigten Unterlagen können Sie sich bei der Administration Einbürgerungen informieren.
Bevölkerungsdienste, Rathaus
Administration Einbürgerung
Poststrasse 28
9001
St.Gallen
Schritt 4: Prüfung des Gesuchs
Die Administration Einbürgerungen prüft, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.
Schritt 5: Vorauszahlung der Gebühren
Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben und alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Rechnung. Die Gemeindekosten müssen bereits im Voraus bezahlt werden. Diese Summe müssen Sie bis zu einer gesetzten Frist bezahlen. Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlen, dann wird Ihr Gesuch abgewiesen.
Wenn Ihr Gesuch im Verlauf des Verfahrens abgelehnt wird, erhalten Sie einen Teil der Kosten zurückerstattet.
Schritt 6: Einbürgerungsgespräch
Wenn Sie die Gebühren rechtzeitig bezahlt haben, dann werden Sie zu einem Einbürgerungsgespräch eingeladen. Bei diesem Gespräch wird geprüft, ob Sie die Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Schritt 7: Beschluss des Einbürgerungsrats
- Akzeptiertes Gesuch:
Ist Ihr Einbürgerungsgesuch akzeptiert worden, veröffentlicht der Einbürgerungsrat seinen Entschluss auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden. Während 30 Tagen können nun Bürgerinnen und Bürger der Stadt St.Gallen Einsicht nehmen und schriftlich Einsprache gegen Ihr Gesuch einreichen. Bei Personen unter 20 Jahren, deren Gesuch im Besonderen Verfahren behandelt wird, gibt es keine Publikation und keine Möglichkeit zur Einsprache.
- Abgelehntes Gesuch:
Sie erhalten eine Verfügung, dass ihr Gesuch abgelehnt wurde. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie innert 14 Tagen nach dem Bescheid Einspruch erheben.
Schritt 8: Weiterleiten an Kanton und Bund
Ihr Einbürgerungsgesuch und der Beschluss des Einbürgerungsrates wird an den Kanton und den Bund weitergeleitet. Sie erhalten eine neue Rechnung für diese Gebühren.
Schritt 9: Prüfung durch Bund
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft ihr Gesuch und leitet anschliessend die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung an den Kanton weiter.
Schritt 10: abschliessende Prüfung durch den Kanton
Der Kanton prüft abschliessend Ihr Gesuch und lässt Ihnen anschliessend die Bestätigung Ihrer Einbürgerung zukommen. Herzlichen Glückwunsch!
Schritt 11: ID/Pass und Stimmberechtigung
Sie können nun einen Schweizer Pass oder eine ID beantragen. Für die nächste Abstimmung werden Sie automatisch das Abstimmungsmaterial erhalten.
Unser digitaler Service-Assistent hilft Ihnen dabei zu prüfen, welches Ihr Einbürgerungsverfahren ist und ob Sie die Voraussetzungen dazu bereits erfüllen. Dazu stellt er Ihnen ein paar Fragen und prüft
- das korrekte Einbürgerungsverfahren für Ihre Situation
- die berechneten Jahre basierend auf Ihrem Aufenthalt und Ihrer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz.
Halten Sie hierzu Informationen zu Ihrem Einreisejahr und Ihrer Niederlassungsbewilligung bereit.
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Falls Sie noch weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, dürfen Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Administration Einbürgerung
Bevölkerungsdienste Schalter 12, Rathaus
Poststrasse 28
9001
St.Gallen
