| Spalte 1 | Spalte 2 |
|---|---|
| Besondere Einbürgerung | Allgemeine Einbürgerung |
Wenn Sie seit mindestens 5 Jahren in der politischen Gemeinde leben. |
Wenn Sie seit weniger als fünf Jahren in der politischen Gemeinde leben. |
| Spalte 1 | Spalte 2 |
|---|---|
| Besondere Einbürgerung | Allgemeine Einbürgerung |
im Normalfall rund 6 Monate |
im Normalfall rund 12 Monate |
| Spalte 1 | Spalte 2 |
|---|---|
| Besondere Einbürgerung | Allgemeine Einbürgerung |
CHF 250 je Gesuch; CHF 200 für Personen jünger als 25 Jahre |
CHF 300 je Gesuch; CHF 200 für Personen jünger als 25 Jahre |
Schritt 1: Prüfung der Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung
Für die besondere Einbürgerung müssen Sie seit mindestens 5 Jahren in der politischen Gemeinde wohnhaft sein.
Wenn Sie weniger als 5 Jahre in der politischen Gemeinde wohnhaft sind, dann können Sie sich mit der allgemeinen Einbürgerung einbürgern lassen.
Schritt 2: Einreichung des ausgefüllten Gesuchformulars
Füllen Sie das Einbürgerungsgesuch aus und geben Sie es bei den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen ab oder senden Sie es per Post an die untenstehende Adresse. Eine elektronische Einreichung des Gesuchs ist noch nicht möglich.
Einbürgerungsgesuch neues FensterBei Fragen zum Ausfüllen des Gesuchs und zu den benötigten Unterlagen können Sie sich bei der Administration Einbürgerungen informieren.
Bevölkerungsdienste
Administration Einbürgerung
Poststrasse 28
9001
St.Gallen
Schritt 3: Prüfung des Gesuchs
Die Administration Einbürgerungen prüft, ob die Unterlagen vollständig sind und ob Sie seit 5 Jahren in der Stadt St.Gallen wohnen.
Schritt 4: Vorauszahlung der Gebühren
Wenn alle Unterlagen vollständig sind und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Rechnung für die Gebühren. Die Gebühr muss bis zu einer gesetzten Frist bezahlt werden, ansonsten wird das Gesuch abgelehnt.
Schritt 5: Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts
Wenn die Gebühr bezahlt ist und Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, entscheidet der zuständige Einbürgerungsrat über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts.
Schritt 6: Beschluss des Einbürgerungsrats
Wenn Sie weniger als 5 Jahre in der Stadt St.Gallen wohnen:
- Der Einbürgerungsrat veröffentlicht seinen Beschluss auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen.
- In St.Gallen stimmberechtige Personen können während 30 Tagen gegen Ihr Gesuch Einsprache erheben.
Wenn Sie schon länger als 5 Jahre in der Stadt St.Gallen wohnen:
- Ihr Gesuch wird nicht veröffentlicht.
- Sie erhalten direkt das Bürgerrecht der Stadt St.Gallen in einem offiziellen Schreiben.
Schritt 7: Erteilung des Orts- und Kantonsbürgerrechts
Wenn Sie schon das Kantonsbürgerrecht von St.Gallen haben:
- Das Verfahren ist nun beendet und wird im Zivilstandsregister eingetragen.
- Herzlichen Glückwunsch zum Bürgerrecht der Stadt St.Gallen.
Wenn Sie noch kein Kantonsbürgerrecht von St.Gallen haben:
- Das Gesuch wird an den Kanton weitergeleitet.
- Die Kantonsregierung prüft anschliessend das Gesuch und beschliesst über das Kantonsbürgerrecht.
- Mit dem Beschluss der Kantonsregierung ist die Einbürgerung abgeschlossen und wird im Zivilstandsregister eingetragen.
- Herzlichen Glückwunsch zum Bürgerrecht der Stadt sowie des Kantons St.Gallen.
Haben Sie Fragen?
Falls Sie noch weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, dürfen Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Bevölkerungsdienste
Administration Einbürgerung (Schalter 12, Rathaus)
Poststrasse 28
9001
St.Gallen
