Das Anbringen von Wahlplakaten im Bereich von öffentlichen Strassen ist bewilligungspflichtig. Bewilligungsinstanz dafür ist die Stadtpolizei. Auf privatem Grund braucht es grundsätzlich keine Bewilligung, es sind aber gewisse Anordnungen zu befolgen, besonders im Bereich von Strassen. Weitere Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen.
In den Gassen der Altstadt können Fahnen aufgehängt werden. Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt. Verantwortlich ist die Standortförderung der Stadt St.Gallen, 071 224 47 47, standortförderung@stadt.sg.ch