Bewilligungsvoraussetzungen
- Gewähr für eine einwandfreie Aufgabenerfüllung geboten wird
- die erforderlichen Rechtskenntnisse ausgewiesen sind
- der Nachweis für eine für den Umfang des Geschäfts ausreichende Haftpflichtversicherung erbracht werden kann
Die Bewilligungen werden durch die Kantonspolizei St.Gallen erteilt. Die entsprechenden Formulare sowie die Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben im Internet der Kantonspolizei zu finden.