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Sicherheitsdienste

Die gewerbsmässige Bewachung von Personen oder von fremdem Eigentum wie Grundstücke, Gebäude, gefährliche Güter oder Werttransporte, sowie die gewerbsmässige Übernahme von polizeiähnlichen Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben bei Veranstaltungen oder in Betrieben, brauchen eine Bewilligung.