Bewilligung beantragen
Es können lediglich Geschäfte im Erdgeschoss mit Schaufensteranteil berücksichtigt werden und es darf maximal 70% der dazugehörenden Schaufenster- resp. Fassadenlänge des eigenen Geschäftes belegt werden. Weiterführende Infos und Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden Geschäftsauslagen:
Kosten
Es gelten die Gebühren nach dem Gebührentarif der Stadtpolizei St.Gallen. Die Dauer der Bewilligung beträgt immer ein Kalenderjahr und erneuert sich bis auf Widerruf.
- Grundgebühr pro Jahr CHF 150.-
- Benutzungsgebühr pro m2/ Jahr (Innenstadt) CHF 200.-
- Benutzungsgebühr pro m2/ Jahr (Aussenstadt) CHF 150.-
Der Perimeter «Innenstadt» und «Aussenstadt» ist dem Leitfaden Geschäftsauslagen zu entnehmen.
Veranstaltungen vor dem Ladenlokal
Jedes Unternehmen kann den öffentlichen Grund vor seiner Liegenschaft bis zu vier Mal pro Jahr für eine Veranstaltung nutzen. Die Veranstaltungen sind jedoch auf max. acht pro Liegenschaft begrenzt. Dabei wird zwischen einer Meldepflicht und einer Bewilligungspflicht unterschieden.
Voraussetzung ist eine bestehende Bewilligung «Nutzfläche auf öffentlichem Grund».
Wird die in der Bewilligung aufgeführte Fläche in m² bei der Veranstaltung nicht überschritten und werden die weiteren Kriterien gemäss untenstehendem Merkblatt eingehalten, kann das «iForm Meldepflichtige Veranstaltungen» ausgefüllt werden. Die Veranstaltung kann gebührenfrei durchgeführt werden.
Unternehmen, die über keine Bewilligung «Nutzfläche auf öffentlichem Grund» verfügen, die bewilligte Nutzfläche bei der Veranstaltung überschreiten oder ein Kriterium gemäss Merkblatt nicht erfüllen, können ein Gesuch um Bewilligung einer kommerziellen Veranstaltung vor dem Ladenlokal einreichen.
