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Nutzfläche für Geschäftsauslagen (Werbeschilder, Warenständer, Dekorationen)

Unternehmen können den öffentlichen Raum vor ihrem Ladenlokal im Erdgeschoss für Geschäftsauslagen (z.B. Kundenstopper, Warenständer sowie Dekorationselemente o.ä.) nutzen. Die dazu benötigte Nutzfläche wird in Quadratmeter berechnet und ist bewilligungspflichtig. Der Leitfaden «Geschäftsauslagen» regelt die Nutzung der Gassen und schützt die Attraktivität der Altstadt. Für die Aussenquartiere gilt der Leitfaden sinngemäss.