Wer in der Stadt St.Gallen Taxifahrten oder Fahrten für App-basierte Fahrdienste anbietet, benötigt eine Fahrbewilligung. Diese wird durch das Absolvieren der Taxifachkundeprüfung erlangt.
Jedes Taxi muss vom kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen sein und vor der Inbetriebnahme bei der Stadtpolizei zur Ausrüstungskontrolle vorgeführt werden. Das geprüfte Fahrzeug wird mit einer Bewilligungsnummer versehen und im Fahrzeugausweis gekennzeichnet.
Die Bewerbungsfrist für die Standplatzbewilligungen ist am 1. September 2025 abgelaufen. Eventstandplatzbewilligungen werden alle 2 Jahre und Standplatzbewilligungen alle 6 Jahre ausgeschrieben. Die nächste Ausschreibung der Eventstandplatzbewilligung erfolgt frühestens im Jahr 2027, diejenige für Standplatzbewilligungen im Jahr 2031.
Taxigesellschaften müssen ihr Fahrpersonal bei der Stadtpolizei St.Gallen mit dem folgenden Formular an- respektive abmelden.
