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Wer in der Stadt St.Gallen Personentransporte anbietet oder durchführt, benötigt eine städtische Fahrbewilligung sowie eine städtische Fahrzeugbewilligung. Fahrzeugbewilligungen können an Taxigesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz vergeben werden. Selbständigerwerbende Fahrerinnen oder Fahrer müssen den Wohnsitz in der Schweiz haben.