Jedes Taxi muss vom kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen sein und vor der Inbetriebnahme bei der Stadtpolizei zur Ausrüstungskontrolle vorgeführt werden. Das geprüfte Fahrzeug wird mit einer Bewilligungsnummer versehen und im Fahrzeugausweis gekennzeichnet.
Taxichauffeusen und Taxichauffeure brauchen ebenfalls eine Bewilligung. Um diese zu erhalten, werden ein Schweizer Führerausweis für berufsmässigen Personentransport sowie gute Ortskenntnisse, ausreichende Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse der städtischen Vorschriften benötigt.
An einer Fachprüfung wird festgestellt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Vorbereitung der Prüfung sind bei der Stadtpolizei ein Leitfaden sowie die Rechtsgrundlagen erhältlich.