Mit einem Pilotprojekt sammelte die Stadt St.Gallen im Jahr 2019 Erfahrungen im Umgang mit E-Trottinetten im Selbstverleih. Die Auswertung zeigte einerseits, dass die Fahrzeuge rege genutzt wurden, andererseits gab es auch Herausforderungen bezüglich Parkierung und Verkehrssicherheit. Die Stadt St.Gallen beurteilt die Nutzung des öffentlichen Grundes für kommerzielle Verleihsysteme, wie auch solche mit E-Trottinetten, als gesteigerten Gemeingebrauch. Somit untersteht diese Nutzung einer Bewilligungspflicht. Der Stadtrat hat entschieden, ein Bewerbungsverfahren für eine Bewilligung zum Betrieb von Selbstverleihsystemen mit E-Trottinetten durchzuführen und darin Rahmenbedingungen zu definieren. Unter anderem müssen die Anbieter dafür sorgen, dass die E-Trottinette geordnet abgestellt werden und die Einsammlung mit Elektro-Fahrzeugen erfolgt. Zudem müssen die Fahrzeuge jederzeit in verkehrssicherem und fahrtüchtigem Zustand sowie qualitativ hochwertig und langlebig sein. Die Gesuchsstellenden müssen weiter einen effektiven Kundendienst, ein zuverlässiges Beschwerdemanagement und schnelle Reaktionszeiten sicherstellen. Aus den eingehenden Bewerbungen wird an einen Betreiber eine Bewilligung mit einer Laufzeit von zwei Jahren für 300 Fahrzeuge erteilt.
Publikation im Internet
Die Unterlagen zum Bewerbungsverfahren sind auf der Internetseite der Stadt St.Gallen publiziert: www.stadtsg.ch/bewerbungsverfahren. Zudem erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung (Kurzinformation) auf der kantonalen Publikationsplattform des Kantons St.Gallen: www.publikationen.sg.ch. Einreichungsfrist ist Freitag, 8. Mai 2020.