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Medienmitteilungen

03. April 2020, 08:34 Uhr | Bereich Medienmitteilungen

Kostenlose Bewilligung für Lieferservice

Aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mussten viele Unternehmen schliessen. Einige von ihnen bieten seither einen Lieferservice an. Dieser erfordert, vor dem eigenen Geschäft zwecks Warenumschlag Fahrzeuge abstellen zu können. Um diesem Bedürfnis entgegenzukommen, führt die Stadt St.Gallen eine kostenlose Bewilligung für Lieferservices ein. Die Bewilligung kann einfach und schnell via E-Mail beantragt werden.

Menschenleere Gasse

Nachdem im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus seit Mitte März Unternehmen ganz oder teilweise schliessen mussten, haben insbesondere Restaurants und Imbissbuden auf Lieferservice umgestellt. Dieser erfordert, vor dem eigenen Geschäft zwecks Warenumschlag Fahrzeuge abstellen zu können. Um die Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, führt die Stadt St.Gallen eine kostenlose und für die Dauer der ausserordentlichen Lage befristete Bewilligung für Lieferservices ein. Gesuche können einfach, schnell und ausschliesslich via E-Mail (verkehrsbewilligungen.polizei@stadt.sg.ch) eingereicht werden. Für die Erteilung einer Lieferservice-Bewilligung werden die folgenden Angaben benötigt:

  •  Kurze Begründung
  •  Kennzeichen des Fahrzeuges oder der Fahrzeuge
  • Angabe des Unternehmens, welches den Lieferdienst betreibt
  • Verantwortliche Person seitens Unternehmen
  • Mobile-Nummer

Die Bewilligung ist nicht nur Gastro-Betrieben vorbehalten, sondern kann auch von anderen Unternehmen beantragt werden, die einen Lieferservice betreiben. Voraussetzung ist, dass die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gemäss Verordnung des Bundesrates neues Fenster eingehalten werden. Informationen zu den Verhaltensrichtlinien sind auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) neues Fenster zu finden.

Verkehrsvorschriften sind einzuhalten

Die geltenden Verkehrsvorschriften wie Fahrverbote und Halteverbote sind weiterhin einzuhalten. Ebenso sind die Zufahrten für Notfallfahrzeuge freizuhalten. Das Abstellen vor den Geschäften dient dem Warenumschlag und ist auf das Nötigste zu beschränken.

 

 
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