Die Auswirkungen der Corona-Krise sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Hilfspakete seitens der öffentlichen Hand sollen helfen, die finanzielle Notlage von Bevölkerung und Wirtschaft zu lindern. Im St.Galler Stadtparlament sind vergangene Woche Vorstösse eingegangen, die zusätzliche Unterstützungsmassnahmen fordern, nicht zuletzt, weil die Stadt aufgrund ihrer Zentrumsfunktion stärker von der Krise betroffen sei. So wird etwa eine temporäre städtische Corona-Beratungsstelle angeregt, die Betroffene beim Einreichen von Anträgen unterstützen und die verschiedenen Hilfsangebote koordinieren soll. Ebenso soll die Stadt der Gastronomie Soforthilfe in Form eines à-fonds-perdu-Kredits in der Höhe von CHF 5 Mio. leisten.
An Soforthilfen wird festgehalten
Um in dieser Krise die weiteren Bedürfnisse und Erwartungen seitens der im Stadtparlament vertretenen Parteien sofort und direkt klären zu können, hat der Stadtrat gestern Dienstag die Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten zu einem Corona-Austausch eingeladen. Dabei wurden die Unterstützungspakete von Bund und Kanton erläutert und die bisherigen und neu angedachten Massnahmen der Stadt dargelegt. Der Bund und der Kanton haben kürzlich weitergehende und umfassendere Unterstützungsmassnahmen in Aussicht gestellt, die Unternehmungen und Einzelpersonen in dieser besonderen Situation auffangen sollten. Von Seiten Stadt wurde bereits im September 2020 ein Verzicht auf Einnahmen aus Gewerbemieten in Höhe von rund CHF 370'000 gutgeheissen. Ebenso wurden verschiedene Gebühren für das Gastgewerbe, Ladengeschäfte, Märkte, Taxiunternehmen und Sportvereine erlassen. Schliesslich werden den Kulturinstitutionen die Subventionen weiter ausbezahlt, auch wenn die Leistungsaufträge derzeit nicht erfüllt werden können. An diesen Soforthilfen für Gewerbe, Kulturinstitutionen und Sportvereine will der Stadtrat solange festhalten, wie diese von Schliessungen betroffen sind. Die Parlamentsvorlage für die Mieterlasse für die betroffenen Betriebe in städtischen Liegenschaften ist in Vorbereitung.
Doppelspurigkeiten vermeiden
Die Einrichtung einer städtischen Corona-Beratungsstelle wird im Rahmen der letzte Woche dringlich erklärten Interpellation geprüft. Ziel bei allen zusätzlichen Hilfsangeboten muss es sein, Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Der Kanton betreibt bereits eine Infoline und eine Homepage mit allen wichtigen Informationen zu den Unterstützungsleistungen für das betroffene Gewerbe. Für Einzelpersonen hat die Caritas vom Kanton einen Kredit in der Höhe von CHF 250'000 erhalten, damit können pro Person CHF 2'000 zugesprochen werden. Weiterhin erhalten Betroffene auch bei der Sozialhilfe Beratung und Unterstützung. Ausländerinnen und Ausländer, die Sozialhilfe wegen Corona beanspruchen, sollen punkto Einbürgerungsgesuch oder Aufenthaltsstatus keine Nachteile erfahren. Das konnte mit dem Kanton bereits geklärt werden.
Letztlich gelte es einmal mehr das «Miteinander – Füreinander» zu beherzigen. Jeder und jede könne sich solidarisch zeigen, waren sich Stadtrat und Fraktionspräsidien an ihrem Austausch einig. Das heisse nicht nur, Maske zu tragen und die Hygiene- und Abstandsregeln zu befolgen, sondern beispielsweise auch lokales Gewerbe und Gastrobetriebe mit dem Kauf von Gutscheinen oder Online-Einkäufen zu unterstützen.