Accesskeys

Logo Stadt St.Gallen

Medienmitteilungen

12. Februar 2021, 08:20 Uhr | Bereich Medienmitteilungen

Stadtrat schafft Corona-Anlaufstelle im Rathaus

Ab Montag, 15. Februar 2021, können sich hilfe- und ratsuchende Personen an die städtische Corona-Anlaufstelle im Rathaus wenden. Die Mitarbeitenden der AHV-Zweigstelle stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt St.Gallen zu den üblichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung und unterstützen sie niederschwellig.

AHV-Zweigstelle in Rathaus

An der Stadtparlamentssitzung vom 12. Januar 2021 wurde eine Dringliche Interpellation zum Thema «In der Stadt St.Gallen braucht es eine niederschwellige Beratung und bessere Vernetzung während der Corona-Pandemie» eingereicht. Gefordert wird dabei eine temporäre und niederschwellige Corona-Beratungs- und Koordinationsstelle. Der Stadtrat hat entschieden, eine solche Anlaufstelle zu schaffen. Ab Montag, 15. Februar 2021, werden hilfe- und ratsuchenden Personen im Rathaus bei ihren Anliegen unterstützt. Zu den Leistungen der Anlaufstelle gehören unter anderem Unterstützung beim Einreichen von Anträgen, Beratung in den Sozialversicherungen, Koordination unterschiedlicher Hilfsangebote, Vermittlung zwischen Antragstellenden und Institutionen sowie telefonische Abklärungen.

Um lange Wartezeiten für die hilfe- und ratsuchenden Personen zu vermeiden, ist eine Terminvereinbarung ratsam. Eine Terminvereinbarung ist per E-Mail infoline@stadt.sg.ch oder telefonisch via 071 224 57 42 möglich. Die Dienstleistungen werden von Montag bis Freitag zu den üblichen Schalteröffnungszeiten im Rathaus angeboten. Beratungen können ausschliesslich von Personen mit Wohnsitz in der Stadt St.Gallen oder Unternehmen mit Firmensitz in der Stadt St.Gallen in Anspruch genommen werden. Die Anlaufstelle leistet keine finanzielle Soforthilfe und ist keine medizinische Fachstelle. Für solche Unterstützungen bestehen in der Stadt verschiedene andere Institutionen. Die Anlaufstelle wird auf diese Möglichkeiten verweisen. Ist für eine Hilfeleistung Fachwissen von den Sozialen Diensten (Triagierung, Existenzsicherung, Sozialberatung) erforderlich, können die Mitarbeitenden der AHV-Zweigstelle auf diese zurückgreifen.

 
Die Kommentarfunktion wurde geschlossen.

0 Kommentare