Das neue kantonale Planungs- und Baugesetz PBG (in Kraft seit 2017) schreibt vor, dass die politischen Gemeinden ihre Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren seit Inkrafttreten an das neue Recht anzupassen haben. Voraussetzung für die Genehmigung dieser Revision ist gemäss kantonalem Richtplan der Nachweis einer angemessenen Siedlungsentwicklung nach innen, bzw. die Erarbeitung einer Innenentwicklungsstrategie. Mit einer Innenentwicklung nimmt die Bedeutung des Freiraums weiter zu, weshalb die Stadt als Grundlage für eine qualitätsvolle Innenentwicklung auch eine Freiraumstrategie erarbeitete. Die beiden Strategien sind inhaltlich eng aufeinander abgestimmt. Die Stadt St.Gallen nutzte zudem die Chance, weitere strategische Grundlagen für die Stadtentwicklung zu schaffen: So beinhalteten die Legislaturziele 2017-2020 auch die Erarbeitung einer Wohnraumstrategie (publiziert 2020) und Liegenschaftenstrategie (geplant 2022).
Die Strategien zeigen Themen der Stadtentwicklung auf, konkretisieren die Ziele der Stadtentwicklung und prägen die künftige Praxis von Behörden und Verwaltung in Form von Leitlinien, Handlungsfeldern und Massnahmen. Die Erkenntnisse der Innenentwicklungsstrategie und Freiraumstrategie fliessen zunächst in die Anpassung des behördenverbindlichen städtischen Richtplans ein und schliesslich in die Gesamtrevision der grundeigentümerverbindlichen Bau- und Zonenordnung (BZO).
Innenentwicklung ermöglicht Wachstum
Die Innenentwicklungsstrategie setzt sich zum Ziel, durch eine qualitativ hochwertige Innenentwicklung Räume zu schaffen mit einer hohen Lebensqualität für die Stadt- und Quartierbewohnenden sowie für attraktive Arbeitsplätze. Gemäss Vision 2030 des Stadtrats soll in der Stadt St.Gallen die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner und der Arbeitsplätze stärker als in der Region wachsen. Die Innenentwicklungsstrategie schafft die Voraussetzungen dafür, damit ein Wachstum nach innen möglich wird und dieses weitgehend im Rahmen einer qualitätsvollen Erneuerung durch Ersatz oder Weiterentwicklung des Bestands erfolgen kann. Die Stadt möchte Spielräume für Entwicklungen bewusst schaffen und auf der anderen Seite Qualitäten einfordern. Dabei soll die bauliche Entwicklung in Zukunft verstärkt im Talboden stattfinden, wo die Potentiale am effektivsten aktiviert werden können. Die Stadt soll wachsen können, dies gekoppelt an städtebauliche, freiräumliche und ökologische Qualitäten und einer adäquaten Erschliessung für eine lebendige Stadt mit hoher Lebensqualität.
Freiraum aufwerten oder schaffen
Freiräume sind Flächen, die von Hochbauten und Infrastrukturen im Siedlungsgebiet umgeben sind. Dazu gehören Parkanlagen, Plätze, Gassen und Strassenzüge ebenso wie Freizeitanlagen, Siedlungsumgebungen und Familiengärten. Auch private Räume – Gärten, Vorplätze, Brachen usw. – zählen zum städtischen Freiraum. Mit der angestrebten Innenentwicklung entsteht in Zukunft ein erhöhter Nutzungs- und Bebauungsdruck auf wenig genutzte Flächen und bestehende Freiräume sowie ein Bedürfnis an zusätzlichen Freiräumen aufgrund einer höheren Bevölkerungsdichte. Die Freiraumstrategie zeigt auf, mit welchen Zielen und Massnahmen Freiräume aufgewertet und geschaffen werden können, der Komfort und die Atmosphäre gepflegt und sowohl Stadtnatur als auch Stadtklima gefördert werden können. Zudem sollen Nutzungen koordiniert und gesellschaftliche Aktivitäten gefördert werden und letztlich die Freiraumentwicklung aktiv und kooperativ vorangetrieben werden. Die erarbeiteten Handlungsfelder und Entwicklungsziele dienen auch als Grundlage und Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung. Sie ermöglichen ein Abwägen von öffentlichen Interessen, die städtebauliche Beratung in Sondernutzungsplänen und sind eine Diskussionsbasis für die Strassenraumgestaltungen und Quartierentwicklung.
Mitwirkung und Veranstaltungsreihe
Die Erarbeitung der beiden Strategien erfolgte ab 2017 in einem verwaltungsintern breit abgestützten Prozess mit Unterstützung von externen Fachleuten und wurde von Beginn weg eng aufeinander abgestimmt. Zusätzlich erfolgte bei der Freiraumstrategie eine Partizipation mit ausgewählten Akteuren ausserhalb der Verwaltung. Eine breite und öffentliche Mitwirkung über die raumrelevanten Aspekte beider Strategien ist im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vernehmlassung im Rahmen der Richtplan-Anpassung (2022) und BZO-Revision (2024) vorgesehen.
Zudem hat die Stadtplanung unter dem Titel «Stadthorizonte – Gespräche zur Entwicklung von St.Gallen» eine Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen, an der die Bevölkerung eingeladen ist, sich zu Themen der Stadtentwicklung zu informieren und sich zu äussern. Die erste Veranstaltung zum Thema «Begrünung und Verdichtung?» findet am 17. Juni 2021 im Online-Format statt (Anmeldungslink siehe unten).
Weitere Information
Die beiden Strategien sind je als ausführlicher Grundlagenbericht und zusammenfassende Kurzbroschüre erhältlich (siehe Links unten).