Für die nördliche, mittlere und südliche Altstadt sowie für den Marktplatz und Bohl bestehen heute vier verschiedene Verkehrsregimes mit unterschiedlichen Zufahrtsregelungen. Im Zusammenhang mit der künftigen Marktplatzgestaltung soll für die gesamte Altstadt eine einheitliche Verkehrsorganisation realisiert werden. Im Sinne eines partizipativen Prozesses soll in einem nächsten Schritt die Meinung der Bevölkerung sowie der Interessensvertreterinnen und -vertreter im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens eingeholt werden. Die Vernehmlassung ist gestartet und dauert bis Ende Jahr. Die Vernehmlassungsunterlagen sind über die städtische E-Partizipationsplattform zugänglich.
Einheitliches Regime in der gesamten Altstadt
Heute existieren im Altstadtperimeter unterschiedliche Handhabungen von Nachtfahrverboten, Sperrzeiten, Regelungen mit Zubringerdienst oder Güterumschlag sowie Begegnungszonen. Ein Städtevergleich sowie die jahrelangen Erfahrungen haben ergeben, dass ein Verkehrsregime mit Güterumschlagszeiten der richtige Ansatz für die vielseitigen Ansprüche ist. Dieses soll auf die gesamte Altstadt ausgedehnt und vereinheitlicht werden. Das neue Verkehrsregime sieht eine Güterumschlagszeit von 6 Uhr bis 11.30 Uhr vor. Ausserhalb dieser Zeiten ist das Befahren der Altstadt, beispielsweise für Anwohnende, Betreuungsdienste oder Gewerbetreibende mit Lieferverpflichtung, nur mit einer polizeilichen Bewilligung erlaubt. Die Altstadt soll künftig eine zusammenhängende Begegnungszone bilden, weshalb auch der Bereich bei Marktplatz und Bohl in eine Begegnungszone umgewandelt werden soll. Diese Massnahmen ermöglichen einerseits eine Verkehrsberuhigung für die gesamte Altstadt und andererseits neue Möglichkeiten für die Nutzung der Flächen am Nachmittag. Das neue Verkehrsregime muss vom Stadtrat unter Berücksichtigung der Antworten aus der Vernehmlassung beschlossen werden, bevor die Umsetzung beginnen kann. Wann das neue Verkehrsregime in der Altstadt eingeführt wird, ist derzeit noch offen.