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Medienmitteilungen

08. November 2021, 08:53 Uhr | Bereich Medienmitteilungen

Einheitliches Verkehrsregime für die Altstadt: Start der E-Partizipation

Am Donnerstagabend, 4. November 2021, stellte die Stadt St.Gallen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung ihre Ideen für die Umsetzung eines einheitlichen Verkehrsregimes in der gesamten Altstadt vor. Nun hat die Vernehmlassung über die digitale Partizipationsplattform begonnen. Die Bevölkerung kann bis am 31. Dezember 2021 ihre Meinung zum Vorhaben einbringen.

St.Gallen aus Vogelperspektive

Für die nördliche, mittlere und südliche Altstadt sowie für den Marktplatz und Bohl bestehen heute vier verschiedene Verkehrsregimes mit unterschiedlichen Zufahrtsregelungen. Im Zusammenhang mit der künftigen Marktplatzgestaltung soll für die gesamte Altstadt eine einheitliche Verkehrsorganisation realisiert werden. Im Sinne eines partizipativen Prozesses soll in einem nächsten Schritt die Meinung der Bevölkerung sowie der Interessensvertreterinnen und -vertreter im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens eingeholt werden. Die Vernehmlassung ist gestartet und dauert bis Ende Jahr. Die Vernehmlassungsunterlagen sind über die städtische E-Partizipationsplattform zugänglich.

Einheitliches Regime in der gesamten Altstadt

Heute existieren im Altstadtperimeter unterschiedliche Handhabungen von Nachtfahrverboten, Sperrzeiten, Regelungen mit Zubringerdienst oder Güterumschlag sowie Begegnungszonen. Ein Städtevergleich sowie die jahrelangen Erfahrungen haben ergeben, dass ein Verkehrsregime mit Güterumschlagszeiten der richtige Ansatz für die vielseitigen Ansprüche ist. Dieses soll auf die gesamte Altstadt ausgedehnt und vereinheitlicht werden. Das neue Verkehrsregime sieht eine Güterumschlagszeit von 6 Uhr bis 11.30 Uhr vor. Ausserhalb dieser Zeiten ist das Befahren der Altstadt, beispielsweise für Anwohnende, Betreuungsdienste oder Gewerbetreibende mit Lieferverpflichtung, nur mit einer polizeilichen Bewilligung erlaubt. Die Altstadt soll künftig eine zusammenhängende Begegnungszone bilden, weshalb auch der Bereich bei Marktplatz und Bohl in eine Begegnungszone umgewandelt werden soll. Diese Massnahmen ermöglichen einerseits eine Verkehrsberuhigung für die gesamte Altstadt und andererseits neue Möglichkeiten für die Nutzung der Flächen am Nachmittag. Das neue Verkehrsregime muss vom Stadtrat unter Berücksichtigung der Antworten aus der Vernehmlassung beschlossen werden, bevor die Umsetzung beginnen kann. Wann das neue Verkehrsregime in der Altstadt eingeführt wird, ist derzeit noch offen.

 
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5 Kommentare
  • Renata 08. November 2021 18:12
    Warum immer diese Sonderzüglein für ein einzelnes Quartier? Gibt noch andere die auf ihren Wohnquartierstrassen solche Regelungen wollen. ZB auf Schul- und Kindergartenwegen.
  • Liliane Eberle 08. November 2021 12:36
    Ich finde eine Vereinheitlichung des Autoverkehrs in der Altstadt gut. Mehr Lebensqualität und Begrünung sowie Bestuhlung der Cafes und Restaurants nach Draussen ist eine sehr gute und schöne Massnahme dies zu bekommen. Meine Frage ist, ob sich auch die VelofahrerInnen und TrottinetfahrerInnen, an eine Regelung halten müssen. Bereits jetzt weiss man nie, wann man von einem dieser FahrerInnen mit Iphone Stöpsel im Ohr von hinten angefahren wird. Wir können ja nicht in Einer-Formation laufen, damit dies nicht geschieht. Ich erwarte bitte auch diesbezüglich eine Regelung - mit gutem Menschenverstand ist hier nichts zu wollen - sonst wären ja nur die AutofahrerInnen rücksichtslose BürgerInnen. Wenn schon mehr Lebensraum und mehr Lebensqualität dann bitte auch für diese Art von Fahrten eine Regelung setzen. Herzlichen Dank im Namen der FussgängerInnen die Flanieren möchten.
  • Sandra 08. November 2021 20:32
    Wo sollen VelofahrerInnen und TrottinetfahrerInnen sonst hin? Bietet die Stadt eine Alternative?
    Warum sollen Fussgänger mehr Recht auf Schutz vor rücksichtslosen AutofahrerInnen haben? Schützt ein Velo oder ein Trottinet mehr vor den Gefahren durch Autos?
  • Stadtpolizei St.Gallen 09. November 2021 12:26
    Die Velofahrerinnen und Velofahrer sowie die Trottinettfahrenden sind vom neuen Verkehrsregime nicht betroffen, für sie bleibt die Altstadt im gewohnten Rahmen befahrbar. Das neue Verkehrsregime gilt nur für den motorisierten Individualverkehr.
  • Serefe 10. November 2021 20:19
    Die Behörde der Stadt St. Gallen macht sich Gedanken um den motorisierten Individualverkehr in der Altstadt.
    Im Jahr 1970 stecken geblieben.
    "Die Velofahrerinnen und Velofahrer sowie die Trottinettfahrenden sind vom neuen Verkehrsregime nicht betroffen"