Nach einer detaillierten Überprüfung kam der Stadtrat in seinem Postulatsbericht im Jahr 2018 zum Ergebnis, dass insgesamt 23 der 140 Sondernutzungspläne vor 1980 ersatzlos aufgehoben werden können. Da für jede Aufhebung ein Auflage- und anschliessend mutmasslich ein Rechtsmittelverfahren erforderlich wird, wurde im Postulatsbericht aus Kapazitätsgründen eine gestaffelte Aufhebung der 23 Pläne in Aussicht gestellt.
Bei den vier Sondernutzungsplänen, deren Aufhebungsverfahren nun abgeschlossen werden konnte, handelt sich um die Überbauungspläne «Kleinberg» (1956), «St.Georgen-Strasse zwischen Gellertstrasse und Sonderstrasse» (1966) und «Obere Gerhalde» (1956 / 1957) sowie den «Baulinienplan für die Parzellen Nrn. 1518-1525 (Grundbuch St.Fiden) zwischen Krontal- und Falkensteinstrasse» (1969). Für sämtliche Sondernutzungspläne wurde bei den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt und anschliessend für die Aufhebung das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Erfreulicherweise sind während des öffentlichen Auflageverfahrens keine Rechtsmittel gegen die Aufhebung der vier genannten Sondernutzungspläne ergriffen worden. Die ersatzlose Aufhebung erfolgt bei allen genannten Sondernutzungsplänen auf den 1. März 2022.
