Um die gesamte Altstadt möglichst vollständig vom motorisierten Individualverkehr zu entlasten und damit verkehrsarmer zu gestalten, hat der Stadtrat das Ziel eines einheitlichen Verkehrsregimes. Durch ein Mitwirkungsverfahren zu dieser Thematik kam er zum Entschluss, dass eine ganzheitliche Gleichbehandlung der einzelnen Stadtteile aufgrund ungleicher Verhältnisse wie zum Beispiel in der Fussgängerfrequenz oder der Anzahl Parkplätze nicht zweckmässig wäre.
Unter Berücksichtigung dieser Situation hat der Stadtrat nun entschieden, nur die nördliche und mittlere Altstadt einander bezüglich Verkehrsregime anzupassen. Für die südliche Altstadt entstehen dadurch keine Änderungen der bestehenden Verkehrseinschränkung mit Zubringerdienst.
Anpassungen nördliche und mittlere Altstadt
Für die nördliche und mittlere Altstadt inklusive Marktplatz/Bohl wird nun das gleiche Regime eingeführt, indem zukünftig dieselben Sperrzeiten für Anlieferungen gelten. Dabei werden Sperrzeiten für Anlieferungen, die in der mittleren Altstadt bereits bestehen, angepasst und auf die nördliche Altstadt ausgedehnt. Der Güterumschlag wird werktags auf 6 bis 11.30 Uhr gekürzt, ansonsten sind Zufahrten nur mit einer polizeilichen Bewilligung erlaubt. Alle betroffenen Signalisationen werden entsprechend angepasst. Berechtigte wie Anwohnende und Gewerbebetriebe erhalten eine polizeiliche Ausnahmebewilligung.
Aufhebung Fahrverbot und Einbahnregelung für Motorfahrräder
In der gesamten Altstadt werden Motorfahrräder (schnelle E-Bikes) zukünftig offiziell vom Fahrverbot ausgenommen. In den Begegnungszonen gilt für sie Tempo 20, wobei zu Fuss Gehende Vortritt haben. Zusätzlich zu den Radfahrenden werden neu auch die Motorfahrradfahrenden auf den Einbahnstrassen der Altstadt zugelassen. Dies gilt in Zukunft auch in der Bankgasse, in welcher als letzte noch eine Einbahnregelung für alle Verkehrsteilnehmenden bestand.
Das Auflageverfahren für das neue Verkehrsregime wird im Januar 2023 durchgeführt.