Mit der neuen Richtlinie hält der Stadtrat alle städtischen Dienststellen an, beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen noch stärker als bisher auf ökologische und soziale Aspekte zu achten. Auch mit der neuen Richtlinie, die per 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt wird, bleibt der Preis ein wesentliches Kriterium. Die Richtlinie Nachhaltige Beschaffung umfasst neben den Prinzipien für die Beschaffung auch Kriterien für die wichtigsten Produktegruppen. Sie orientiert sich an der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB).
Stadt als Vorbild
Die konsequent nachhaltige Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ist ein Legislaturziel des Stadtrats. Mit der Beschaffung von ressourcenschonenden, langlebigen und sozialverträglich hergestellten Produkten will die Stadt St.Gallen ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Im Jahr 2020 haben sich die Stimmberechtigten deutlich dafür ausgesprochen, dass die Stadt ihren CO2-Ausstoss bis ins Jahr 2050 auf null reduziert. Mit dem Einkauf von Gütern und Dienstleistungen ist immer ein CO2-Ausstoss bei der Produktion, der Lieferung und bei vorgelagerten Prozessen verbunden.
Beschaffungen genau prüfen
Zu den Grundsätzen der Richtlinie gehört, dass vor einer Beschaffung beurteilt wird, ob sie tatsächlich notwendig ist, und dass Alternativen zum Neukauf geprüft werden, zum Beispiel Reparaturen, Sharinglösungen oder der Kauf von Gebrauchtwaren. Bei der Beurteilung von Produkten und Dienstleistungen soll jeweils der ganze Lebenszyklus betrachtet werden. Zur Konkretisierung und Umsetzung der Richtlinie richtet die Stadt nun ihre digitale Einkaufsplattform auf Nachhaltigkeit aus und erarbeitet spezifische Nachhaltigkeitskriterien für Ausschreibungen.